"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens 1.6.2001 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Verbrechensopfergesetzes vorzuschlagen" – es gibt ja schon eines, meine sehr geehrten Damen und Herren –, "damit sichergestellt wird, dass" – da gibt es vier entscheidende Punkte –:
"jeder Person – unabhängig von Staatsbürgerschaft – Hilfe nach den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes gewährt wird" – Anmerkung von mir: es sind große Teile, die Opfer von Verbrechen in Österreich werden, gesetzlich davon ausgeschlossen, weil das an die Staatsbürgerschaft und nicht an die Tatsache, dass man Opfer wird, geknüpft ist –;
"Hilfe nach den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes bei jeder rechtswidrigen, gerichtlich strafbaren Handlung (auch bei Fahrlässigkeitsdelikten) geleistet wird;
jeder Schaden, der durch eine rechtswidrige, gerichtlich strafbare Handlung entsteht, nach den Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes ersetzt wird, sofern Schadenersatz nicht durch andere Einrichtungen (Institutionen) geleistet wird;
bedürftigen Personen in jedem Fall ein Vorschuss analog dem Unterhaltsvorschussgesetz gewährt und ein kostenloser Rechtsbeistand (Rechtsberatung, anwaltliche und/oder psychosoziale Prozessbegleitung, ...) beigegeben wird.
Weiters wird die Bundesregierung ersucht, ab 1. Jänner 2002" – das heißt: mit dem nächsten Budget – "sicherzustellen, dass zumindest 50 Prozent der auf Grund gerichtlich strafbarer Handlungen an Geldstrafen und Geldbußen eingenommenen Beträge zur Entschädigung der Opfer von Verbrechen und Vergehen nach dem Verbrechensopfergesetz verwendet wird."
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Wussten Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass zwar Geldstrafen eingenommen werden, aber nicht etwa zweckgewidmet Verbrechensopfern zukommen, sondern im (Abg. Dr. Fekter: Finanzministerium!) großen "Nirwana" des Budgets verschwinden? – Diejenigen, die auf Grund einer strafbaren Handlung eine Buße leisten und vielleicht auch zum Teil glauben, damit einen Beitrag für die Opfer von Verbrechen und Vergehen geleistet zu haben, irren, sie irren sehr. Darum ist diese gesetzliche Bindung – von 50 Prozent nach unserem Vorschlag – so wesentlich, damit es auch diese Unmittelbarkeit und diesen Zusammenhang zwischen Strafe – das heißt in diesem Fall: Geldbuße – und Entschädigung für Opfer gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Auch die nächsten Monate werden von Unruhe in der Justizpolitik, von Unruhe und Unmut im Ressort gekennzeichnet sein, denn, geschätzter Herr Bundesminister, ich wage die Prognose – bei der man wahrlich nicht sehr mutig sein muss –, dass allein durch die Tatsache, dass das Justizressort durch Ihre Person repräsentiert wird, und durch Ihr Nicht-Abgehen von der Haltung, sich in erster Linie als ein Vertreter der Partei, sprich Anwalt der Freiheitlichen Partei innerhalb der Bundesregierung zu sehen, keine Rede davon sein wird können, dass wieder jener Geist in die Justizpolitik zurückkehrt, der von Unabhängigkeit und auch von Äquidistanz allen Parteien gegenüber – oder zumindest von dem Streben danach – gekennzeichnet war.
Ich bin wahrlich keine Hellseherin, aber Ihr Verhalten und Ihre Stellungnahmen in den letzten Monaten geben mir nicht das Vertrauen, dass sich hier etwas ändern wird. Aber bitte – selbst Herr Dr. Böhmdorfer ist lernfähig. Beweisen Sie es! (Beifall bei den Grünen.)
9.43
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Der referierte Entschließungsantrag liegt vor, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht daher mit in Verhandlung.Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer: Hat sie jetzt einen Spiegel oder nicht?)