Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

9.44

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Nein, sie hat keinen Spiegel, weil sie bei Erdei wieder die falschen Dinge zitiert hat. Sie ist also nicht lernfähig! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wenn die Staatsanwaltschaft eindeutig klarstellt, dass hier kein Druck ausgeübt wurde, dass keine Weisung gegeben wurde, dass in diesem Fall in keinster Weise eine Beeinflussung von Seiten des Ministers stattgefunden hat, und sich Kollegin Stoisits dann herausstellt und wieder den vermeintlichen Skandal zitiert, dann muss ich sagen, sie ist eben nicht lernfähig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Jarolim: Das war sehr persönlich!)

Ich habe gut aufgepasst und habe sofort, als sie für die Verbrechensopfer eingetreten ist, gedacht, jetzt werden wir vielleicht einen Mehrparteienantrag zustande bringen. Frau Kollegin Stoisits! Aber das, was Sie hier fordern, ist sachlich nicht gerechtfertigt. Beispielsweise einem Opfer automatisch vorweg Vorschuss zu geben, ist insofern problematisch – auch ich hätte mir das bereits einmal gewünscht –, als nämlich die Opferrolle als solche nicht immer vorweg feststeht. Denken Sie beispielsweise an einen Autounfall, bei dem es mehrere Beteiligte gibt und bei dem gar nicht sofort eindeutig feststeht, wer denn jetzt an diesem Autounfall schuld war und wer das Opfer ist.

Oder Sie haben auch gemeint, dass man bei jeglichem rechtswidrigen Handeln Opferhilfe bekommen soll, wenn man Opfer ist. Das würde aber bedeuten, dass auch rechtswidriges Handeln im Verwaltungsbereich sofort Opfer erzeugt, die dann Entschädigungen bekommen, die eigentlich eher auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen wären.

Es ist auch das Verbrechensopfergesetz in dem Zusammenhang nicht das passende, weil das Verbrechensopfergesetz festlegt, dass, wenn jemand körperliche Schäden erleidet, er dann natürlich aus dem Verbrechensopfergesetz Entschädigungen bekommt. Wir haben aber bereits ein viel besseres Sozialversicherungsgesetz, und alle körperlichen Schäden werden bei uns ohnehin bereits über die Krankenversicherung abgegolten.

Dort, wo die Krankenversicherung für Verbrechensopfer nicht greift – das ist im Therapiebereich –, haben wir bereits eine Sonderregelung, nämlich den dreifachen Therapiekostenersatz.

Daher ist zwar Ihr Antrag sehr gut gemeint, in der Sache aber, so glaube ich, nicht gerechtfertigt. Wir können daher Ihrem Entschließungsantrag nicht die Zustimmung erteilen, wiewohl ich natürlich auch glaube, dass wir bei der Unterstützung der Opfer oder auch der Opfervereine oder auch der Opferverbände noch einiges bewerkstelligen werden.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu meiner eigentlichen Rede. Ich habe in meinem Manuskript mit folgenden Worten begonnen: Wende in der Justizpolitik ist Reformpolitik. – Es war der Justizausschuss noch nie so effizient wie im letzten Jahr. Wir haben riesengroße Reformen umgesetzt: gemeinsame Obsorge, neues Mietrecht mit den freien Befristungen, das Jugendgerichtsgesetz, das Suchtmittelgesetz, das Gewährleistungsrecht, und ich könnte noch mehrere aufzählen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition! Dieser Reformkurs hat Sie sichtlich überfordert, denn konstruktive Vorschläge in Form von Abänderungsanträgen sind im Justizausschuss nicht eingelangt. Die Opposition war lediglich gegen alles, nach dem Motto: sowieso und überhaupt – eben Fundamentalopposition. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Stoisits! Die Mär, dass im Justizbereich alles einstimmig beschlossen wurde und das jetzt plötzlich nicht mehr so sei, erzählen Sie mir schon sechs Jahre lang. Am Anfang haben Sie es damit begründet, dass das bei mir als Ausschussvorsitzender nicht mehr zustande kommen würde. Tatsache ist: seit sechs Jahren dieselbe Leier – aber vor fünf Jahren hatten wir noch eine ganz andere Koalition! Es war also angeblich auch unter Minister Michalek nicht möglich, einstimmige Beschlüsse in allen Belangen zustande zu bringen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite