Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 16

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lebte, praktizierte Zweisprachigkeit gibt, in denen die Richter und die Bediensteten die entsprechende Qualifikation haben. Aber das ist der Plan.

Herr Bundesminister! Das bedarf wohl einiger Aufklärung, weil es nicht nur eine Frage der budgetären Notwendigkeiten im Justizsektor ist, sondern weil das verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte sind, die nicht nur im Artikel 7 des Staatsvertrags, sondern neuerdings auch durch eine Staatszielbestimmung, die sich Österreich selbst gegeben hat, zum Ausdruck gebracht werden. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Das Licht leuchtet schon, und es gibt noch viele Themen, daher zum nächsten Thema, das den Nationalrat und die österreichische Öffentlichkeit seit Jahren bewegt und in der Dramatik der Ungeheuerlichkeit sozusagen stündlich zunimmt, wenn wir uns die Berichterstattung ansehen, und zwar zum menschenrechtswidrigen Zustand der Geltung des § 209 StGB, das heißt: unterschiedliches Mindestalter für homo- und heterosexuelle Menschen bei der Ausübung von Sexualität. Das ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Bundesminister! Dazu habe ich von Ihnen persönlich – jetzt nicht persönlich als Herr Dr. Böhmdorfer, sondern als Ressortchef – noch keine einzige klare, dezidierte Stellungnahme gehört, wie wir sie von Herrn Bundesminister Michalek kannten, wie Sie zu diesem wahrlich europaweit einmaligen Zustand stehen, Herr Bundesminister! Sie als Ressortchef sind nicht irgendwer! Sie sind auch innerhalb der Freiheitlichen Partei, wie wir im letzten Jahr leidvoll erfahren mussten, nicht irgendwer, sondern mehr als einflussreich, Herr Bundesminister! Ihr Wort zählt! Das ist meine Erfahrung. Nicht nur das gesprochene, sondern auch das unausgesprochene Wort zählt bei Ihnen. Das haben wir im Zusammenhang mit U-Richter Erdei und Ähnlichem erfahren. Darum wäre hier eine Stellungnahme Ihrerseits mehr als angebracht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Fekter: Daher brauchen Sie dringend einen Spiegel, dass Sie sich die Aussendung hinhängen können, da Sie immer Dinge falsch zitieren!)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu einem letzten Punkt, von dem die blau-schwarze Justizpolitik im letzten Jahr am häufigsten gesprochen hat, nämlich von den Verbrechensopfern. Es ist richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit Kriminalität von zwei Dingen zu sprechen, nämlich vom Schicksal und Leid der Opfer von Verbrechen und selbstverständlich – das will ich nicht in eine Rangordnung bringen – von der Prävention, von der Bekämpfung und auch von der Aufklärung von Verbrechen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Aber das, was konkret und real für Verbrechensopfer in Österreich getan wird, seit es die blau-schwarze Mehrheit im Parlament gibt, ist mehr als dürftig, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist wirklich mehr als dürftig! Da sind die Damen und Herren wieder einmal dem Leitspruch dieser Bundesregierung treu geblieben, wonach Sie nicht an Worten, sondern an Taten zu messen seien, nur: Bedauerlicherweise fehlen die Taten.

Deshalb möchte ich im Namen der grünen Fraktion heute bei der Beschlussfassung des Budgets einen Entschließungsantrag einbringen, der diese durchaus mit unserer Zu- und Übereinstimmung formulierte Positionierung, wonach das Hauptaugenmerk den Opfern von Verbrechen zu gelten habe, unterstützt, und Sie bitten, diese Entschließung mitzutragen und dann entsprechend der Mehrheit des Nationalrates und auf Grund der Zusammensetzung der Regierung auch umzusetzen. Ich möchte den Entschließungsantrag jetzt verlesen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freunde und Freundinnen betreffend Verbrechensopferschutz

Der Nationalrat wolle beschließen:


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