Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 24

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Zeitpunkt sind 78 Jahre vergangen, und wir haben nur wenige zusammengelegt – geschlossen wurde keines, es wurde höchstens sein Standort verändert.

Wir haben 192 Bezirksgerichte und 88 Bezirkshauptmannschaften. Sie wissen, dass man die Bezirkshauptmannschaft viel eher und öfter benötigt als ein Bezirksgericht. Sie wissen, dass wir 29 Bezirksgerichte haben, bei denen nicht einmal ein Richter ausgelastet ist. Und Sie wissen, dass zwei Drittel unserer 192 Bezirksgerichte – statistisch gesehen – weniger als 2,9 Richter haben. Sie wissen – oder Sie sollten es wissen –, dass in Österreich – mit Ausnahme von Wien, das hier nicht herangezogen werden muss und kann – die durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Bezirksgericht 36 000 beträgt. Im internationalen Vergleich, auch in den Osten blickend, sind das zirka 150 000 bis 160 000; die Amtsgerichte in Bayern haben eine Mindestgröße, mit der sieben Richter ausgelastet sind.

Wir haben in vielen Gerichten Richter, die mehrmals pro Tag hin- und herreisen müssen. Kein Österreicher im ländlichen Raum, der ein solches Bezirksgericht braucht, kann sicher sein, einen Richter anzutreffen, wenn er unangemeldet zu Gericht geht.

Auch bezüglich der von Ihnen erwähnten Wege-Entfernungen kann ich Sie aufklären: Denken Sie an die Wege der Schulkinder in diesen Gebieten! Sie legen oft 20 bis 30 Kilometer täglich, und das zwei Mal – tour-retour –, zurück. Und wissen Sie, wie oft ein Österreicher durchschnittlich zu einem Bezirksgericht oder überhaupt zu Gericht geht? – Ein Mal in seinem Leben! Außerdem sehe ich nicht ein, dass wir bei einer so hohen Verkehrsdichte, wie wir sie in Österreich haben – nämlich zirka 700 Autos pro 1 000 Einwohner –, nicht darüber nachdenken dürfen, wie wir unsere Verwaltungsreform sinnvoll gestalten können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Und es ist natürlich sinnvoll, an die Zusammenlegung von Bezirksgerichten zu denken, weil auch für die Richter die Anforderungen täglich steigen. Wir bekommen von der EU Verordnungen, die wir in Österreich vollziehen müssen, aber der Inhalt dieser Verordnungen scheint nicht in den österreichischen Bundesgesetzblättern auf. Wir müssen daher auch den spezialisierten Richter anstreben. Wir müssen daran denken, dass die Bevölkerung, wenn sie zu Gericht kommt, auch eine verlässliche, ausgewogene und wissenschaftlich richtige Antwort bekommt. Und wir können nichts anderes tun, als den Landeshauptleuten – die ja zustimmen müssen, wenn Bezirksgerichte zusammengelegt werden – den Vorschlag zu machen, die rechtliche Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.

Wir haben im Bereich der Informationstechnologie einen großen Vorsprung, aber der ist zeitlich nicht so groß, wie viele glauben, denn diese Vorsprünge sind leicht aufholbar. Wir dürfen nicht aufhören, modern und fortschrittlich zu denken!

Ich bin sicher, dass unsere Gespräche mit den Parteien – mit allen Parteien! – zu dem Ergebnis führen werden, dass wir unsere Gerichtsorganisation ganz erheblich verbessern. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

10.14

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! In Anbetracht dessen, dass wir ja jetzt von Kärnten aus bestimmt und regiert werden, würde ich Sie schon bitten, wenn Sie von Papierbergen sprechen, künftig vom Großglockner zu sprechen und nicht den Ortler zum Vergleich heranzuziehen – das wäre mir ein Kärntner Anliegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Und wenn Sie meinen, dass im "Haider-Land" die Richter zu 100 Prozent an PCs angeschlossen sind, ... (Abg. Dr. Khol: Der Ortler, Frau Mertel, ist 200 Meter höher! Der ist in Südtirol und ist 3 956 Meter hoch! Der Glockner ist nur 3 700 Meter hoch! – Abg. Mag. Trattner: Das muss


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