Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 32

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Gestatten Sie mir, meine Ausführungen mit einem Hinweis des einfachen Parteimitgliedes abzuschließen; auch das war in der "Presse" zu lesen: "Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FP) bedauerte den Verzicht auf den Rekurs. ,Es ist traurig, aber es ist so.‘"

Ja, es ist wirklich traurig, aber schuld daran sind Sie, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen.)

10.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister.

Ich gebe bekannt, dass seine bisherige Redezeit 19 Minuten betrug, ab der zwanzigsten Minute wird sie von jener der zugehörigen Parlamentsfraktion abgezogen. – Bitte, Herr Minister.

10.46

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich muss zu diesen Vorwürfen, die in der Äußerung gegipfelt haben, Österreich sei jetzt eine Bananenrepublik, Stellung nehmen.

Ich darf Ihnen Folgendes sagen: Der Rekurs schien bei einer ersten Prüfung tatsächlich aussichtsreich zu sein. Das liegt aber in der Natur der Sache. Rechtsmittelfristen sind dazu da, um Entscheidungen und rechtliche Situationen zu prüfen und unmittelbar vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die wirklich endgültige Entscheidung zu treffen.

Tatsache ist, dass im Zuge des Verfahrens die Finanzprokuratur auf Grund einer Akkordierung zwischen zwei Sozialpartnern, nämlich Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer, einerseits und dem Wirtschaftsministerium andererseits, die Erklärung abgegeben hat, dass weitere Schritte und Prüfungsmaßnahmen nicht erforderlich zu sein scheinen. Das war im Zeitraum der Rekursfrist der Kernpunkt der rechtlichen Prüfungsnotwendigkeit. Es hat drei Gutachten gegeben, die den Rekurs für nicht erfolgsaussichtsreich angesehen haben, eines hat diese Frage bejaht.

Es ist noch etwas zu sagen, nämlich dass ein Rekurs eine gewisse Erfolgs-Wahrscheinlichkeit haben muss, weil ja durch das laufende Verfahren Fusionswerber auch geschädigt werden können. Ich habe bereits öffentlich gesagt: Ich bin nicht in der Situation, dass ich von "Formil", also "FORMAT" und "profil", geliebt werde oder – umgekehrt – ich diese Medien liebe, aber es war einfach rein sachlich abzuwägen, welche Erfolgsaussichten hier bestehen. Auf Grund des so genannten Rechtsmittelverzichtes war die Frage im Endergebnis aus rein rechtlichen Gründen, ich sage Ihnen gerne: bedauerlicherweise zu verneinen.

Aber noch etwas, was Sie überhaupt nicht erwähnt haben. Warum hat sich denn niemand von den Mitbewerbern wirklich am Verfahren beteiligt? – Das einzige Medium, das sich beteiligt hat, war jenes der Freiheitlichen Partei, vertreten durch Herrn Kollegen Krüger, aber jene Medien, die Sie jetzt zitiert haben, haben sich an diesem Verfahren interessanterweise nicht beteiligt. Vielleicht können Sie einmal in diese Richtung Fragen stellen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es war deshalb keine Rechtsklarheit zu erwarten, weil in erster Instanz eine Berufsrichterin und zwei von den Sozialpartnern über ihr Einschreiten dorthin entsendete Laienrichter tätig waren, in zweiter Instanz wären es drei Berufsrichter und vier Laienrichter gewesen. Diese Laienrichter kommen genau aus jenen Kreisen, mit denen die Vereinbarung ursprünglich akkordiert worden war. Das heißt, man konnte nicht wissen, ob sie sich an jene Auffassung gebunden fühlen, die ihre Körperschaften, möglicherweise aus gutem Grunde, vertreten haben oder ob sie sich nicht an diese gebunden fühlen.

Rechtsklarheit war deshalb nicht zu erwarten, weil man sich beim nächsten Mal, bei einer ähnlichen Konstellation, nicht auf eine bestimmte Judikatur verlassen könnte, sondern immer wieder die Unsicherheit, wie die Einstellung der Vertreter der Sozialpartner in diesem Gericht sein werde, die dominante Frage war beziehungsweise sein würde.

Deshalb ist die einzig richtige Konsequenz gezogen worden: Das Kartellrecht wird erneuert, die Missbrauchskontrolle wird ausgebaut, Entflechtungsmaßnahmen werden ebenfalls ausgebaut.


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