Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 37

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

waltsgesetzes geregelt ist, dass das Plenum des Nationalrates aus Tagebüchern keine Auskunft bekommt. Ich habe das mit dem Zusatz unterstrichen, dass auch meine Vorgänger dies so gehalten haben. Und alles andere wäre, glaube ich, eine falsche rechtliche Interpretation. Ihre Enttäuschung in diesem Punkt ist nicht nachvollziehbar.

Ich möchte noch ganz kurz Folgendes sagen: Die Richter werden von der Justiz nicht überbelastet, sondern wir sind auf einem guten Weg. Am 1. Jänner 1995 hat es 1 590 Richter gegeben, jetzt, per 1. Jänner 2001, halten wir – trotz der Einsparungsmaßnahmen! – bei 1 717 Richtern. Wir sparen in den drei Jahren 2000, 2001 und 2002 nur insgesamt 38 Richter von etwas mehr als 1 700 ein. Das bedeutet, dass wir im Zeitraum von drei Jahren nur 2 Prozent der Richter einsparen. Und das kann man wirklich nicht als unerträglich empfinden.

Ich bedanke mich aber ausdrücklich bei allen Mitgliedern des Justizausschusses für die sachliche Zusammenarbeit, insbesondere bei Frau Abgeordneter Dr. Fekter, beim Herrn Kollegen Dr. Ofner und auch bei den Vertretern der Grünen und der Sozialdemokratischen Partei. Es hat zwar viel Kritik und Polemik gegeben, im Prinzip haben wir aber immer um eine sachliche Entscheidung gerungen. Das möchte ich hier abschließend ausdrücklich zum Ausdruck gebracht haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.08

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorerst zu den Ausführungen der Frau Kollegin Stoisits: Ich habe gelernt, dass es bei der grünen Fraktion das un ausgesprochene Wort ist, das zählt, und das erklärt mir auch so manche Fehlinterpretationen in Ihrer Rede, was zum Beispiel den Zugang zum Recht oder auch die zweisprachigen Bezirksgerichte in Kärnten anlangt.

Ziel der Justiz ist es, der Bevölkerung den Zugang zum Recht zu erleichtern. Die modernen Kommunikationsmittel – das hat Herr Dr. Trinkl ja schon angesprochen – spielen dabei eine wichtige Rolle. Auf der Homepage des Justizministeriums finden Sie notwendige, interessante Infos rund um die Justiz und auch Serviceleistungen wie Firmenbuch, Grundbuch und Ediktsdatei.

Der bessere Zugang zum Recht wird aber auch durch die geplante Neuorganisation der Gerichtsstruktur gewährleistet. Es ist sehr gut, dass Herr Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer seit seinem Amtsantritt dieser Frage ganz besonderes Augenmerk schenkt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wie schon gesagt, die österreichische Gerichtsstruktur geht mit geringen Änderungen auf das Jahr 1848 zurück. Die Reformdiskussion ist notwendig: zur Steigerung der Effizienz und zur Vorbereitung der Gerichte auf die Anforderungen von morgen. Die Diskussion läuft ja bereits seit 78 Jahren, auch in den sechziger Jahren, vor fast 40 Jahren, gab es einen Diskussionsschub, und es ist gut, dass seit dem Sommer 2000 wieder eine intensive Diskussion über diese Frage geführt wird – eine Diskussion, in die Gemeindebund, Städtebund und Landesregierungen eingebunden sind.

Herr Kollege Dr. Jarolim, Sie haben sich selbst am 17. Juli letzten Jahres für die Reform der Bezirksgerichte ausgesprochen, und Sie wissen auch, dass der Konsumentenschutz, der jetzt seit genau einem Jahr im Bundesministerium für Justiz ressortiert, dort bestmöglich vertreten ist. Von den schon öfters zitierten Aussagen über "Besinnung" hoffe ich, dass ich sie nicht richtig verstanden habe, sonst muss ich sie zurückweisen.

Wie soll die Neuorganisation der Gerichte aussehen? Es gibt drei Organisationsebenen: Regionalgerichte, Oberlandesgerichte und Oberster Gerichtshof. Die 192 Bezirksgerichte und 21 Landesgerichte werden zu 64 schlagkräftigen Eingangsgerichten zusammengefasst. Die Rechtsmittelsachen sind bei den Oberlandesgerichten konzentriert, was eine einheitliche Rechtsprechung


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite