Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 38

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zur Folge hat. Der Oberste Gerichtshof wird entlastet und nur noch für grundsätzliche, richtungweisende Entscheidungen notwendig sein.

Die Unternehmensberaterfirma Arthur Anderson überprüft im Dienste der Verwaltungsreform die Ministerien und den Verwaltungsapparat auf mehr Effizienz und sagt, die moderne, effiziente Gerichtsorganisation habe höchste Priorität. Wir haben es gehört: Zwei Drittel der Bezirksgerichte beschäftigen maximal 2,9 Richter, 29 Bezirksgerichte überhaupt weniger als einen. Wie Bürgernähe falsch interpretiert wird, hat Katharina Krawagna-Pfeifer auch am 18. Juli 2000 im "Standard" sehr eindrucksvoll dargelegt.

"Ebenso alt wie die Idee, sind auch die Argumente, die gegen die Auflösung der Kleinstgerichte vorgebracht werden. Der Schlachtruf der Retterinnen und Retter des Kleinen Bezirksgerichts lautet seit Jahr und Tag: Bürgernähe. Automatisch wird suggeriert, dass durch die Auflösung der kleinen Gerichtseinheiten die Rechtsuchenden eben dieses nicht mehr finden würden beziehungsweise ihnen dies nicht in der gewünschten Qualität geliefert würde.

Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Selbst die Befürworter von ,small is beautiful‘ sollten endlich erkennen, dass die bestehenden Strukturen alles andere als befriedigend sind. Derzeit betreuen intern als ,Einspänner‘ bezeichnete Richter oft bis zu drei Gerichtssprengel und sind als fahrende Gesellen in Sachen Rechtsprechung unterwegs. Für die Qualität der Rechtsprechung ist dies nicht immer von Vorteil." – Zitatende.

Auch die persönliche Bekanntschaft zwischen Richter und Rechtsuchendem ist für beide vielleicht nicht immer angenehm. Rechtsauskünfte und richterliche Hilfe betreffen nämlich sehr oft persönliche Fragestellungen. Rechtsberatung in einem immer komplexeren europäischen Umfeld sollte von Rechtsanwälten durchgeführt werden, die auch für Beratungstätigkeit haften. Wichtig ist in meinen Augen eine stärkere Einbindung der Rechtsanwälte und die Festlegung der genauen Modalitäten dieser stärkeren Einbindung der Rechtsanwälte im Dienste der rechtsuchenden Bevölkerung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Internationale Vergleiche zeigen uns, dass die Konzentration von Gerichtsagenden, dass die Spezialisierung von Richtern im Rahmen größerer Gerichtseinheiten zum Nutzen der rechtsuchenden Bevölkerung sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Für den besseren Zugang zum Recht ist eine Neuorganisation der Gerichtsstruktur notwendig, und ich hoffe, Herr Bundesminister, dass alle Fraktionen die Neuorganisation der Gerichtsstruktur im Sinne der rechtsuchenden Bevölkerung unterstützen und mittragen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

11.14

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auf den Beitrag meiner Vorrednerin, und zwar in Bezug auf die Schließung von Bezirksgerichten, werde ich im zweiten Teil meines Referates noch genauer eingehen.

Doch nun, Herr Bundesminister, zu meinen zwei Anliegen: Einsperren und zusperren – das sind neben dem Schwinden des Vertrauens der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz die wesentlichen Kennzeichen der Justizpolitik nach einem Jahr Wende. (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen das herbeireden, aber das gelingt Ihnen nicht!)

Einsperren und zusperren – und ich werde das auch begründen. Ich sage das deshalb, weil im letzten Jahr zwei wesentliche Gesetze novelliert wurden, nämlich das Jugendgerichtsgesetz und das Suchtmittelgesetz.

Worum geht es im Jugendgerichtsgesetz? – Es wird die Strafmündigkeit der Jugendlichen von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt. Und was bedeutet das, Herr Kollege, Frau Kollegin? Das


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