Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 42

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den weiteren Ausbau von Unterstützungsleistungen, wie der fachkundigen Prozeßbegleitung von besonders schonungsbedürftigen Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten sowie

die Aufwertung der Stellung und der Rechte von Geschädigten im Strafverfahren im Rahmen der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens.

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(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Kößl eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Ofner und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.31

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die österreichische Justiz leistet Hervorragendes und ist ein Garant unseres Rechtsstaates – umso mehr sollten wir uns in der politischen Diskussion besinnen. Unser gemeinsamer Dank, glaube ich, gebührt allen Bediensteten der österreichischen Justiz. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht die Änderung vom Budget 2001 auf das Budget 2002 ist hier unbedingt ausschlaggebend, aber wenn wir uns die letzten drei Budgets ansehen, stellen wir fest, dass in diesem Bereich eine sehr restriktive Budgetpolitik vor allem beim Sach-, aber auch beim Personalaufwand betrieben wird. Ich meine, dass die Arbeit im Justizbereich, und zwar in allen Teilen, von den Gerichten über die Staatsanwaltschaften bis hin zum nicht-richterlichen Bereich und zum Strafvollzug, schwer genug ist. Wir sollten daher gemeinsam die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit dort der schwere Dienst im Interesse unserer Heimat und ihrer Menschen verrichtet werden kann.

Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zu den Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner. Es ist überhaupt keine Frage, und ich stimme mit Herrn Kollegen Trinkl darin überein, wenn er meint, dass es sehr gefährlich ist, wenn wir hier nur die Frage diskutieren, die die Schließung oder die Reduzierung der Bezirksgerichte betrifft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungsparteien! In den letzten Wochen haben wir hier von der Regierungsbank, und zwar vom Herrn Bundeskanzler und von der Frau Vizekanzlerin, ununterbrochen vernommen, dass die Aufgabenreformkommission Überlegungen anstellen wird und dann dem Hohen Haus und allen anderen parlamentarischen Gremien Vorschläge unterbreiten wird.

Die Gefahr, die ich als Abgeordneter des ländlichen Raumes darin sehe und erkenne, ist, dass das nach der Gesamtvorgabe ein Kahlschlag des ländlichen Raumes werden wird (Beifall bei der SPÖ)  – man kann sich bei der Betrachtung nicht auf ein Ressort, Herr Bundesminister, beschränken –, von der Schule, meine sehr geehrten Damen und Herren, über den Bereich Finanz bis hin zur Justiz. Ich denke aber, dass die Menschen im ländlichen Raum dasselbe Recht haben wie jene in den Ballungszentren, die notwendige Infrastruktur vorzufinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Da hier gesagt wurde, dass die Sozialdemokratie nicht genau wisse, was sie wolle, darf ich ein klares Wort dazu finden: Wir haben immer gesagt, dass Kleinstgerichte natürlich zur Diskussion stehen können, sind aber immer davon ausgegangen, dass es sich dabei nur um Gerichte handelt, bei denen oft nicht einmal ein Richter oder eine Richterplanstelle vorhanden ist.


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