Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 44

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haben wir einen sinkenden Arbeitsanfall bei Gericht. Insgesamt bedeutet dies etwas weniger Arbeit bei gleich vielen Mitarbeitern – allerdings gibt es da und dort etwas erhöhte Anstrengungen und Anforderungen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

11.38

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe auf Grund der Diskussion und der Diskussionsbeiträge der Opposition den Eindruck, dass schon die Erkenntnis vorhanden ist, dass eine Reform der Gerichtsorganisation notwendig ist, aber ich habe auch – so, wie gerade auch bei der Rede des Kollegen Pendl – den Eindruck, dass man nach dem Motto vorgeht: Wasch mir den Pelz, aber mach mich dabei bitte nicht nass!

Faktum ist – meine Damen und Herren, das wird hoffentlich auch von Seiten der Opposition unbestritten sein –, dass eine Neuordnung der Gerichtsorganisation, die in dieser Form oder in annähernd dieser Form seit 1848 besteht, notwendig ist. Wir haben 192 Bezirksgerichte – ich darf hier kurz die Statistik befassen –, wobei 15 Prozent nicht einmal einen Richter zur Gänze haben. 23 Gerichte – oder 12 Prozent – haben nur einen Ganztagsrichter. Und 25 Prozent dieser Bezirksgerichte haben schließlich nicht einmal zwei Richter zur Gänze. Ein Vergleich mit den Nachbarstaaten zeigt – der Herr Bundesminister hat das ohnehin schon ausgeführt –, dass es dort wesentlich größere Einheiten zur allgemeinen Zufriedenheit der dortigen Bevölkerung gibt.

Ein Vergleich mit den Bezirksverwaltungsbehörden zeigt, dass die wesentlich weniger Bezirksverwaltungsbehörden in Österreich, die es gibt, zur Zufriedenheit der Bevölkerung arbeiten, obwohl die Bevölkerung sie wesentlich öfter frequentiert als die Gerichte. Also wird es wohl auch nicht allzu schwierig sein können, trotz manchen Liebkinds eines Regierungsmitgliedes, ein Bezirksgericht oder einen befreundeten Richter betreffend, über den Schatten zu springen und der Neuorganisation der Bezirksgerichte von Landesseite zuzustimmen.

Ein weiteres wichtiges Thema, das zwar erst kürzlich im Nationalrat behandelt wurde, das aber meines Erachtens auch in Zukunft die Justiz sehr stark befassen wird, ist die Bedrohung durch die dramatisch steigende Zahl der Drogendelikte. Meine Damen und Herren! Über 230 Tote im vergangenen Jahr, zwingen zum Handeln! Ich bin der Ansicht, dass die Regierung hier vorbildlich reagiert hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Unsere Devise ist selbstverständlich "Helfen vor strafen", das ist überhaupt keine Frage, aber, meine Damen und Herren insbesondere von der Opposition, es gibt sicher keine Gnade für Drogenbanden, die aus Profitgier Jugendliche süchtig machen. Lebenslang ist darauf die richtige Antwort! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Von der Opposition wird auch immer wieder gesagt, dass in der Justiz-Enquete-Kommission die Experten vehement gegen lebenslang aufgetreten sind, weil das keinen Sinn brächte. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )

Damit komme ich zu einem dritten Thema, das wir hoffentlich in dieser Legislaturperiode auch noch behandeln und vor allem erledigen werden. Blenden wir ganz kurz in die siebziger Jahre zurück: Die Strafbarkeit der Homosexualität ist in den siebziger Jahren aufgehoben worden. Aber alle Experten – ob es Ärzte, Wissenschaftler oder Juristen waren – waren sich damals darin einig, dass männliche Jugendliche besonders geschützt werden müssen, da die pubertäre und postpubertäre Prägung für die Homosexualität ausschlaggebend sei. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)  – Das war die Expertenmeinung der siebziger Jahre. Ich verweise nur darauf, dass man damals den Vorläufer des § 209 ins Leben gerufen hat, bei gleichzeitiger Auflassung der Strafbarkeit für Homosexualität.


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