Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 45

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Meine Damen und Herren! Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich Expertenmeinungen im Laufe von Jahrzehnten auch verändern können. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Dass das eine Irrmeinung war, wissen heute alle Experten, denn nach der Prägungstheorie sind es die Gene oder die frühkindliche Entwicklung, die letztendlich für die Homosexualität maßgebend sind.

So ist der § 209 ins Kreuzfeuer des Europäischen Gerichtshofes geraten. Eine Differenzierung hinsichtlich der sexuellen Orientierung ist eine unzulässige Durchbrechung des Gleichheitsgrundsatzes. – Frau Kollegin Lunacek, ich freue mich, dass Sie jetzt auch hier sind.

Meine Damen und Herren! Deshalb haben wir uns gemeinsam dazu entschlossen, einen Unterausschuss zur Erledigung dieses Themas ins Leben zu rufen. Ich persönlich bin zuversichtlich, dass in der XXI. Gesetzgebungsperiode das Zeitalter der Diskriminierung zu Ende geht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Ruf bei den Grünen: Wann?)

11.43

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.43

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Dass die Regierungsparteien ihre unsozialen Vorhaben nach dem Motto "speed kills" durchpeitschen, ist bereits hinlänglich bekannt. Im November 2000 wurde das Budgetbegleitgesetz 2001 von ÖVP und FPÖ beschlossen, und damit wurden die im ausschließlichen Eigentum der Gebietskörperschaft stehenden Bauvereinigungen mit 1. April 2001 aus der Gemeinnützigkeit herausgenommen, wenn sie nicht bis dahin hineinoptiert wurden.

Nunmehr soll ein Stichtag eingeführt werden, nämlich der 23. November 2000, zur Feststellung des ausschließlichen Eigentums. Die Wohnbaugesellschaft der Eisenbahner hat sich – und das ist völlig legitim – dazu entschlossen, einen geringfügigen Anteil zu verkaufen, um nicht unter die Neuregelung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu fallen.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ihre Absicht ist so durchsichtig! Mit dieser Anlassgesetzgebung setzen Sie beinhart Ihre Interessen gegen die völlig legitimen Interessen einer Wohnbaugesellschaft und ihrer Mieter durch. Das ist nicht nur politisch und moralisch, sondern auch, wie ich meine, verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Aber das ist bei Ihnen nichts Neues.

Wir Sozialdemokraten bleiben bei unserer berechtigten Kritik, die wir beim Budgetbegleitgesetz 2001 im Zusammenhang mit der Wohnungsgemeinnützigkeit vorgebracht haben. Daran muss die Bevölkerung ständig erinnert werden, denn Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, treten auch da alle sozialen Errungenschaften mit Füßen.

Für jeden Mieter oder Eigentümer macht es einen Unterschied, ob der Hausherr eine Privatperson oder eine gemeinnützige Genossenschaft ist. Der Private schaut darauf, dass sein Geld vermehrt wird, Gemeinnützige jedoch arbeiten auf Grund des Gesetzes kostendeckend. Sie haben nicht den unmittelbaren Ertragsdruck, dem ein Privater unterliegt, sie dürfen ihren Gewinn nicht mit Mieteinnahmen vermehren. Sie sind daher spekulationsfreie, soziale Vermieter beziehungsweise Hausherren. Das wiederum bringt den Mietern von gemeinnützigen Wohnungen oder Reihenhäusern Sicherheit und Kontinuität.

Die Erlöse der Gemeinnützigen – das sei hier auch einmal festgestellt – fließen automatisch wieder in den Unternehmens- beziehungsweise Wirtschaftskreislauf zurück.

Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ihre Art der Wohnpolitik, die Sie seit Beginn der blau-schwarzen Koalition durchziehen und als sozial verkaufen wollen, bringt in Wirklichkeit Rechtsunsicherheit und Nachteile für jene, die Sie vorgeben zu schützen. (Beifall bei der SPÖ.)


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