Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 54

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Der erste Punkt: Ich habe eine relativ umfangreiche Anfrage an Sie, Herr Bundesminister, gestellt, was das Drogenproblem betrifft. Es ist mir schon aufgefallen, dass es in Österreich nicht möglich ist, im Zuge von Verurteilungen bei der Drogenstatistik zwischen Cannabis-Produkten und zwischen – na ja, sagen wir es einmal salopp – all dem, was harte Drogen sind, zu unterscheiden. Es gibt in der österreichischen Drogenstatistik keine Unterscheidung nach verschiedenen Drogen. (Abg. Dr. Pumberger: Die Grünen waren für eine Freigabe von Marihuana!)

Ich frage mich schon: Wie soll eine sinnvolle Drogenpolitik stattfinden, ohne dass man zumindest über Daten gemeinsam diskutieren kann? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diesbezüglich müsste doch ein gemeinsames Interesse bestehen, auch wenn wir inhaltlich sehr unterschiedlicher Auffassung sind, damit man zumindest eine Basis hat, über die man diskutieren kann. Herr Minister, Sie sind ja noch nicht so lange im Amt, vielleicht werden Sie veranlassen, dass da eine Aufteilung beziehungsweise eine klare Zuordnung in Zukunft möglich ist. Wie gesagt, das hat mit einer inhaltlichen Frage noch nichts zu tun, da geht es lediglich um Grundlagen der Drogenpolitik.

Herr Kollege Kößl hat in einem Zwischenruf – ich sehe ihn momentan nicht – auf die Anmerkung der Frau Kollegin Wurm, dass es zu einer stärkeren Kriminalisierung kommen wird – diese Anmerkung der Kollegin Wurm teile ich auch –, gemeint: Aber die Leute werden ja dann einer Drogentherapie zugeführt! – Das ist für mich etwas Neues, denn es gibt in Österreich keine Zwangstherapie. Ich hoffe, dass es sie auch nie geben wird. Der Punkt ist, dass Leute, die drogensüchtig sind, nur dann – und das besagt wirklich jede wissenschaftliche Studie – therapiert werden können, wenn sie das wollen, und nicht dann, wenn Sie es politisch vorgeben. Zu einem Drogenentzug ist der Wille das wesentliche Kriterium.

Dazu zu sagen, die werden dann stärker kriminalisiert, aber dafür therapiert, zeugt von Unkenntnis in diesen Belangen. Damit geht man an der Realität komplett vorbei. Das zeigt meiner Meinung nach auch das Unverständnis von dem, was sich bei Drogensüchtigen wirklich abspielt.

Herr Bundesminister! In der Anfrage, die ich schon zitiert habe, habe ich Ihnen auch konkret die Frage gestellt, wie Sie mit dem Problem "Drogen in Strafanstalten" umzugehen gedenken, und zwar im Speziellen, wie Sie mit dem Problem umzugehen gedenken, dass es durch Drogenkonsum in den Strafanstalten, der meiner Meinung nach – da mache ich Ihnen auch keinen Vorwurf – mit Sicherheit nicht verhinderbar ist, zu einer massiven Ansteckungsgefahr kommt.

Es gibt internationale Projekte, wobei man versucht, durch Nadelaustauschprogramme auch in den Haftanstalten zu einer Schadensminimierung zu kommen. Ihre Antwort auf die sehr konkreten Fragen, was Sie vorhaben, war einzig und allein, dass Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Frage wurde nicht wirklich beantwortet. Vielleicht können Sie es hier tun.

In anderen europäischen Ländern gibt es diese Nadelaustauschprogramme schon. Da sagt niemand, es sei wünschenswert, das zu machen. Im Übrigen – Zwischensatz –: Das Programm der drogenfreien Zone in den Gefängnissen halte ich für sehr sinnvoll. Ich befürworte das auch. Aber nichtsdestotrotz sollte man auch bei jenen, die drogensüchtig sind, noch dazu unter den verschärften Bedingungen in den Haftanstalten, zur Kenntnis nehmen, dass man es allein mit dem Vorsatz, es soll nicht passieren, nicht verhindern kann.

Daher würde ich es für wirklich sinnvoll halten, solche Maßnahmen, wie sie momentan international gesetzt werden – ich sage es noch einmal: Nadelaustauschprogramme –, in Österreich zu überdenken und zu dem zu kommen, was in der Drogenpolitik als "harm reduction", nämlich Schadensminimierung, verstanden wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Weitere Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.


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