Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 55

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12.21

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maier hat sich hier herausgestellt und im Rahmen seiner tatsächlichen Berichtigung behauptet, dass das RIS kostenpflichtig wäre.

Das ist falsch! Ich habe hier den Bericht des Budgetausschusses. Herr Kollege Maier, Sie haben offensichtlich verschlafen, was im Budgetausschuss beschlossen worden ist. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei den Freiheitlichen: Wie so oft üblich!)

In 499 der Beilagen wurde in Artikel 1 Ziffer 5 Folgendes beschlossen – ich zitiere –:

"Die vom Bund erstellten Daten des RIS und der Inhalt des Bundesgesetzblattes sind im Internet bereitzustellen."

Von kostenpflichtig ist hier nicht die Rede. Wir haben damit in Europa einen einzigartigen Zustand: dass nämlich über Internet der Zugang zum Recht unentgeltlich ist. Das gibt es in ganz Europa nicht, in dieser Hinsicht sind wir vorbildlich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dass Sie die Gesetzgebung verschlafen, das sind wir aber schon gewohnt! (Lebhafter Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Auer  – in Richtung SPÖ –: Entschuldigen Sie sich für diese unwahre Behauptung!)

12.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht die Frau Spezialberichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Unruhe im Saal. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beratungsgruppe V des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002.

Diese umfasst das Kapitel 30 des Bundesvoranschlages in 500 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu, einschließlich der vorgebrachten Druckfehlerberichtigung, ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Gemäß § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Abstimmung über die in der Verhandlung der Beratungsgruppe V des Bundesfinanzgesetzes eingebrachten Entschließungsanträge sogleich vorzunehmen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen betreffend Verbrechensopferschutz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit, und somit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim und Genossen betreffend mehr Rechte für Opfer von Straftaten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit, und somit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Ofner und Genossen betreffend Weiterentwicklung und Intensivierung des Opferschutzes.


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