Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 73

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Ich habe schon gesagt: Landwirtschaft – Wasser. Herr Minister! Ich glaube, es ist zumindest mein fünfter Anlauf, aber ich bin ja unermüdlich in dieser Richtung unterwegs: Wir warten noch immer auf Ihre Verordnung, was den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von § 33f der Wasserrechtsgesetz-Novelle anlangt. Ich weiß, er soll Ende März in Begutachtung gegangen sein. Die Wasserrechtsgesetz-Novelle ist seit 1. Jänner 2001 in Kraft, für die Umsetzung fehlt noch immer die Verordnung. Sie haben an sich schon ein Dreivierteljahr lang Zeit gehabt, diese Maßnahmen zusammenzustellen und zu verordnen. Diesbezüglich sind Sie säumig. Sie denken ständig nach – das ist das Problem –, handeln aber nicht bei der Wassersanierung. Ich meine, das geht schon mindestens seit dem Jahr 1992 so vor sich.

Da sehen wir ja immer wieder auch den Schnittpunkt zwischen den Umwelt- und den Agrarinteressen, und bei diesem Schnittpunkt Umwelt- und Agrarinteressen bleiben Sie meistens bei den Agrarinteressen. Ich sage es noch einmal: Die Verordnung – eine ganz kleine Nagelprobe – steht noch immer aus. Ich weiß auch gar nicht, was sie umfassen wird. Womöglich ist sie so pauschal formuliert, dass sie wieder kein griffiges Instrument für die Grundwassersanierung ist. (Abg. Kopf: Möglicherweise aber auch nicht!) Womöglich, habe ich gesagt. Möglicherweise nicht. – Ihr Wort in Gottes Ohr, muss ich in diesem Fall sagen!

Ich werde aber das, was dann wirklich in dieser Verordnung zu lesen ist, sozusagen auf die Goldwaage legen.

Grundwassersanierung: Sie wissen es, über 200 000 ÖsterreicherInnen brauchen schon längst endlich wieder gesundes, trinkbares und sauberes Trinkwasser. – Das ist der eine Bereich.

Man könnte jetzt noch andere Dinge im Wasserbereich ansprechen. Sie haben ja vor, die Wasserversorger Österreichs überhaupt völlig neu zu organisieren. Diesbezüglich gibt es eine Studie, aber die halten Sie unter Verschluss. Mich würde diese Studie sehr interessieren, weil ja die Wasserversorgung, die Organisation der Wasserversorgung, auch ein Element ist, um Grundwassersicherung zu betreiben. Sie wissen genau: Großversorger, lange Leitungen reduzieren den Schutz des Grundwassers vor Ort, reduzieren den Schutz der kleinen Trinkwasserquellen. – Das einmal zu diesem Kapitel.

Zweitens: Denken, handeln – Temelin. – Die Möglichkeit, zu handeln, bestand auch darin, Herr Minister, dass man möglichst breit – wir haben ja letzte Woche auch schon darüber gesprochen – das Feld der Handelnden absteckt, und dieses breite Abstecken des Feldes der Handelnden bezieht auch die NGOs mit ein. Hätte man sie besser in den Prozess mit eingebunden, hätte man ihnen mehr Information zugänglich gemacht, dann wäre sicherlich der Widerstand gegenüber Temelin – einschließlich der NGOs – geschlossen. Ich hoffe, dass er sich wieder schließt. Es liegt in Ihrer Hand.

Es liegt auch in Ihrer Hand, dass das nicht wahr ist, was ich heute mit der Post vom Land Oberösterreich, Abteilung Umwelt, zugesandt bekommen habe, nämlich einen Hochglanzfarbprospekt (die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), der sich da nennt "Beweissicherung Kernkraftwerk Temelin, Zwischenbericht 2001". – Bitte, bei dieser Beweissicherung Temelin können Sie eine Weltkarte sehen, wo es einen Ausschnitt Europa gibt und dann einen kleinen Ausschnitt Oberösterreich und Österreich und Kernkraftwerke rund um Österreich.

Dieser kleine Ausschnitt aus dieser Weltkarte fokussiert ja auch das Problem. Wir sind in Reichweite von Temelin – 52 Kilometer beträgt der Abstand von Oberösterreich zu Temelin, ist hier verzeichnet. Dieser Faltprospekt, dieser Hochglanzprospekt mündet aber in einer Aussage über die Visualisierung von Strahlenmesswerten und über Haftungsfragen, zeigt aber auch Krisenmanagement, Strahlenalarmplan, Alarmierung und persönliche Schutzmöglichkeiten auf. – Das ist ein Defensiv-Prospekt. Wir müssen diesem Defensiv-Prospekt wirklich eine offensive Atompolitik gegenüberstellen.

Herr Minister! Wie schaut es mit der Unterfertigung des Energieprotokolls aus? Wenn die Auflagen von Seiten Tschechiens nicht erfüllt werden, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung negativ ausgeht, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht im erforderlichen Ausmaß durch


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