Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 84

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Die Länder – dass wissen wir beide – tun da von selbst nichts. (Abg. Auer: Haben Sie als Landesrätin auch nichts getan?)  – Ich war nicht für Raumordnung zuständig, ich wäre es gerne gewesen! – Ich glaube, die warten ein bisschen darauf, weil sie sich ja selbst gegen die Großen, Mächtigen im eigenen Land viel leichter tun, wenn sie von Seiten des Bundes ein Back-up bekommen.

Wenn wir bei den Ländern sind, dann kommen wir zwangsläufig auch auf ein weiteres großes Defizit im Bereich des Naturschutzes zu sprechen, nämlich auf die mangelhafte Umsetzung von EU-Richtlinien, zum Beispiel der Natura 2000-Richtlinie, durch die Bundesländer. (Abg. Auer: Die Vorgangsweise ist teilweise eine Zumutung gewesen! Da ist man über die Köpfe hinweggegangen! Das ist eine kalte Enteignung gewesen!)

Sie sprechen das als kalte Enteignung an. (Abg. Auer: Besitzen Sie ein Grundstück in einem derartigen Gebiet? – Da reden die Blinden von der Farbe!) Ich glaube, Naturschutz ist eine moralische Verpflichtung. (Beifall bei den Grünen.) Die Verpflichtung, die in dem alten Satz zum Ausdruck kommt, dass wir die Welt, die wir benützen oder glauben benützen zu dürfen, auch wieder weitaus unbeschädigt an unsere Erbinnen und Erben weitergeben müssen, existiert und gilt nach wie vor! (Abg. Hornek: Da ist Österreich aber hervorragend! – Abg. Dr. Pumberger: "Macht euch die Erde untertan!") Und es gibt eben auch im Naturschutz kein freies Recht der Verfügung. Es gibt eine Verpflichtung des Eigentums, gerade auch im Naturschutzbereich. (Abg. Auer: Da kann jemand sehr leicht fordern, wenn er selbst nicht betroffen ist!) Wenn man eine wunderschöne Gegend zum Beispiel auch mit Besitzrechten versehen hat, dann gibt es eine Verpflichtung, deren Schutzwürdigkeit in seinen Nutzungen zu berücksichtigen. Es darf die Freiheit des Eigentums nicht definiert werden als die Freiheit, das, was man von seinen Müttern und Vätern übernommen hat, kaputt zu machen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hornek: Da wäre ja jeder Bauer verrückt, wenn er das tut! Das sind ja keine verrückten Bauern!)

Herr Bundesminister! Wir brauchen auch eine bundeseinheitliche Vorgangsweise in dem Sinn, als die Länder da in die Pflicht genommen werden müssen, denn wenn es zu Vertragsverletzungsverfahren kommt – und das wissen wir ja –, dann ist ja ohnehin der Bund als Handlungsträger aufgefordert. Hier wünsche ich mir daher konsequentes Vorgehen und auch konsequente Umsetzungen. Das halte ich für ökonomisch und vor allem ökologisch mehr als notwendig. Es gibt genügend Vertragsverletzungsverfahren, die derzeit schon im Laufen sind; für den gesamten Umweltbereich sind es acht Vorverfahren sowie sechs Verfahren in der ersten Verfahrensstufe und sieben in der zweiten. Das muss in einem Umweltmusterland nicht sein.

Lassen Sie mich auch noch auf die Alpenkonvention eingehen, Herr Bundesminister. Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir sagen könnten, wo im Umweltbudget die Mittel für die Umsetzung der Alpenkonvention angesiedelt sind. Ich freue mich über den breiten Vier-Parteien-Konsens für die Ratifizierung und die Umsetzung der Alpenkonvention, und ich hätte gerne einen ersten Zwischenbericht darüber, wo diese Mittel angesiedelt sind und was genau an Aktivitäten für das heurige Jahr geplant ist. Ich glaube, das wäre für alle Mitglieder des Ausschusses, der diesen Antrag gemeinsam getragen hat, eine interessante Sache.

Die Alpenkonvention ist eines der chancenreichsten internationalen Instrumente im Umweltschutz, nur muss man dafür etwas tun. Umweltschutz geschieht nie von selbst! (Beifall bei den Grünen.)

Ein Punkt noch in aller Kürze: Was den Bereich der Donau betrifft – und damit sind wir bei einem weiteren Naturschutzthema –, habe ich einer Anfragebeantwortung Ihrer Ministerkollegin entnehmen können, dass es ernsthafte und milliardenteure Pläne gibt, eine weitere Eintiefung der Sohlrinne, und zwar weit über das ökologisch notwendige Ausmaß hinaus, im Osten von Wien vorzunehmen. Herr Bundesminister! Ich appelliere an Sie – im Namen vieler, die sich um den Naturschatz an der Donau auch Sorgen machen –: Nehmen Sie Abstand von diesem – und zwar konkret von diesem – flussbaulichen Projekt! Hier muss ein besseres entwickelt werden, das erstens einmal die Richtlinien auch erfüllt – dazu brauchen wir keine 3,20 Meter Fahrrinnentiefe über das ganze Jahr hinweg, das geht anders auch – und gleichzeitig den Naturraum Donau erhält. Das ist ein Schatz, denn die Flüsse, die Wasseradern in unserem Land sind in


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