da haben Sie gesagt: Es müssen Belege her, es müssen Ansuchen und Anträge her, das muss begründbar sein.
Jetzt frage ich Sie in aller Form: Gilt dieses Sorgfalts- und Kontrollprinzip nur für Einrichtungen, Vereine und so weiter, die Sie gesellschaftspolitisch eher nicht im Bereich der SympathisantInnen dieser Regierung einstufen, oder gilt das auch für Ihren eigenen Bereich? – Diese Frage müssen Sie beantworten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Derzeit läuft auch ein Untersuchungsausschuss – auch einer, der sich gesellschaftspolitisch offenbar nur in eine Richtung wendet –, und in diesem Zusammenhang möchte ich sagen: Es war der ÖVP-Klub, der Unterlagen und Belege von 257 Vereinen angefordert hat, die er in irgendeinem Bereich der SPÖ oder jedenfalls der Opposition zugehörig oder damit sympathisierend eingestuft hat. Jeden einzelnen Beleg aus den Akten wollten Sie haben, meine Damen und Herren von der ÖVP!
Meine Damen und Herren! Auf der einen Seite müssen Belege über 50 S, über 100 S vorgelegt werden, muss alles minutiös nachgewiesen werden, aber auf der anderen Seite, wenn es um 200 000 S im Monat geht, geht offenbar alles ohne Papiere, ohne Belege und ohne Nachweise! Wie ist denn das möglich? Wenn es um vermutete GesinnungsfreundInnen geht, gilt das Kontrollprinzip nicht – und das ist der harte Vorwurf, der Sie voll trifft! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Neudeck: Es kann ja auch jemand arbeiten, der nicht Akademiker ist!) – Selbstverständlich kann jemand arbeiten, der nicht Akademikerin oder Akademiker ist, aber Grundlage für die Einstufung – der Herr Bundesminister hat gerade vorhin hier vor dem Hohen Haus dargestellt, dass für die Bewertung dieses Dienstvertrages der akademische Rang ein maßgeblicher Umstand war – war die behauptete Tatsache eines abgeschlossenen akademischen Studiums. (Abg. Neudeck: Das stimmt nicht! Sie ist ja keine Bundesbedienstete!) Und ganz offenbar ist diese Tatsache im Gegensatz zu den 50-S-Belegen bei den Roten Falken oder sonst irgendwo nicht überprüft worden. – Das ist ein unterschiedliches Maß in der Sorgfaltspflicht, und das geht nicht! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das ist selektiv, aber nicht richtig!)
Herr Bundesminister! Sie haben vorhin gesagt, Sie haben die interne Revision mit der Angelegenheit befasst, aber ich glaube, Ihre Ministerverantwortung geht doch darüber hinaus! Ich persönlich habe mich immer sehr stark für die Ministerverantwortlichkeit, auch für das Weisungsrecht des Bundesministers oder der Bundesministerin ausgesprochen. Die Ministerien sind monokratische Behörden, und das bedeutet viele Rechte, viel Macht, aber auch viel Verantwortung. Und diese Verantwortung findet ihren Niederschlag auch in der Strafprozessordnung – das wissen Sie –, nämlich in § 84. Es trifft nicht irgendeinen Beamten oder irgendeine Beamtin, sondern den Leiter einer monokratischen Behörde, die entsprechenden Schritte zu setzen. Es gilt nicht: Wenn ein Nachweis erbracht ist oder Sicherheit vorliegt, dann muss auch nichts mehr recherchiert werden! Die Verpflichtung, auch die Organe der Strafbehörden zu verständigen, trifft Sie als Behördenleiter höchstpersönlich, und zwar nach § 84 StPO. – Sie kennen diese Bestimmung, denn bei anderen haben Sie sie auch gekannt! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Zu dem Maß, mit dem Sie messen, muss ich sagen, da waren auch die Zwischenrufe sehr, sehr aufschlussreich. Keine Fraktion und niemand in der Politik ist davor gefeit, dass es Vertrauensbrüche gibt, dass Personen unrichtig informieren, dass man auch persönlich enttäuscht werden kann, auch von engen MitarbeiterInnen, von Freunden und Freundinnen. Nur: Die Wahrscheinlichkeit, dass so ein Umstand verborgen bleibt, hängt schon auch davon ab, ob ich auf beiden Augen und allerorts gleich scharf sehe und kontrolliere oder ob ich dem einen einen Vertrauensvorschuss entgegenbringe und dem anderen kategorisch einen Misstrauensvorschuss! Und das scheint hier der Fall gewesen zu sein. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Heute und hier geht es nicht um irgendwelche Personen in der Vergangenheit, die ein rechtlich oder politisch möglicherweise problematisches Verhalten gesetzt haben, sondern heute geht es um diese Causa, und die Erklärung des Ministers war in einem anderen Ton gehalten als die Zwischenrufe aus den Reihen der freiheitlichen Fraktion. Herr Bundesminister! Vielleicht haben Ihnen auch manche dieser Zwischenrufe zu denken gegeben, ob nicht diese Stimmung, dieses Klima,