Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 41

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nämlich: Wir teilen aus, aber wir stecken nichts ein! (Abg. Steibl: Seitens der SPÖ, seitens der Grünen!), dazu beigetragen haben, dass solche Zustände wie im Amt der Kärntner Landesregierung entstehen konnten. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich komme noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen – auch das haben wir seit vielen, vielen Jahren aufgezeigt, und auch da gäbe es großen Handlungsbedarf der gesamten Bundesregierung, vor allem des Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin –: Wir haben nicht nur in dieser Legislaturperiode gegenüber dieser Regierung, sondern schon oftmals, etwa auch im Wahlkampf des amtierenden Bundespräsidenten, das Bestehen von Personalleihverträgen aufgezeigt. Wir waren damals schon der Meinung, dass das eine Umgehung des öffentlichen Dienstrechtes ist.

Es ist ja oftmals behauptet worden, man brauche Ausgliederungen, man brauche Privatisierungen, weil das öffentliche Dienstrecht so rigide sei. Ich behaupte: Ja, das öffentliche Dienstrecht ist rigide, das soll und muss es auch sein, um einen gleichen Vollzug gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen, um Verantwortlichkeiten und Haftungen sicherzustellen und um nicht irgendwelche Blüten an Sonderverträgen hervorzubringen! Es gibt die Möglichkeit von Personalzuteilungen, es gibt die Möglichkeit von Karenzierungen mit und ohne Bezüge, und es gibt die Möglichkeit einer besonderen Remunerierung für besondere, über das normale Maß hinausgehende Leistungen. Bedienen Sie sich dieser taxativen Handlungsformen, und Sie werden nicht immer ein derart böses Erwachen erleben wie bei diesen wirklich dubiosen Personalleihverträgen zu exzessiven Konditionen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Noch ein Wort – auch meine Vorrednerin hat das angesprochen – zum Kapitel Frauen, Familie. Sie werden – so hört man – in Zukunft vor allem die "Errungenschaft" – unter Anführungszeichen – des Kinderbetreuungsgeldes in den Mittelpunkt Ihrer Argumentation stellen. Frau Steibl! Ich gebe Ihnen zu bedenken, dass eben diese Mitarbeiterin im Büro des Herrn Bundesministers, diese Kabinettschefin, in einem Monat das verdient hat, was in Zukunft für die Frauen – und es sind überwiegend Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen oder werden – als Einkommensgrenze für ein ganzes Jahr gelten soll: 200 000 S – die eine für ein Monat, andere für ein Jahr! (Abg. Ellmauer: Das Vierfache von früher!)

Das sind andere Systeme! Im System der Arbeitslosenversicherung ist es klar, dass der "Tatbestand Arbeitslosigkeit" – unter Anführungszeichen – oder Nichttätigkeit eine Voraussetzung ist; ich fand das nicht richtig, aber es ist systemkonform. Jetzt machen Sie ein Familienmodell, das nur und ausschließlich zu Lasten der Frauen derart niedrig angesetzte Einkommensgrenzen vorsieht. Eine Sekretärin, eine Lehrerin, eine unselbständig Beschäftigte, die tatsächlich Wahlfreiheit im Sinne von Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausüben wird, wird ohne Einschleifregelung kein Kinderbetreuungsgeld bekommen. Die Frauen, die monatlich über 15 000 S brutto –15 000 brutto! – verdienen, beispielsweise weil sie Alleinverdienerinnen sind oder weil der Partner noch studiert oder ein sehr geringes Einkommen hat, werden gar nichts bekommen! Das finden Sie gerecht? Da sage ich: Bravo zu dieser blau-schwarzen Frauenpolitik! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Leikam: Skandal! – Abg. Grabner: Wieder einer!)

Noch etwas: Der Herr Bundesminister schreibt am 27. März dieses Jahres – weil wir ihn gefragt haben – in Hinblick auf die Teilzeitkarenz: Die Teilzeitkarenz war das einzige Modell im Bereich der Kinderbetreuung, wo es zumindest gelungen ist, etwas mehr Männer anzusprechen; ganz offenbar, weil die Teilzeitkarenz ein Modell war, das tatsächlich ermöglicht hat, einen Fuß im Beruf zu lassen, nicht ganz auszusteigen. Meiner Meinung nach ein richtungweisendes Modell für Mütter und Väter, für Frauen und Männer.

Was passiert mit diesem Modell, das zumindest von etwa 10 Prozent der Männer bereits gewählt worden ist, während im Bereich der Totalkarenz der Anteil der Männer unter 2 Prozent liegt? – Der Herr Bundesminister schrieb dazu vor wenigen Tagen: Wie die ab 1. Jänner 2002 geltenden Regelungen für jene, die das Kinderbetreuungsgeld neu beziehen werden, aussehen, steht derzeit noch nicht fest. Das heißt, den jungen Familien, den Müttern und Vätern, die sagen: Wir wollen uns die Aufgaben teilen, wir wollen eigentlich dem Modell entsprechen, das in der Öffentlichkeit immer propagiert wird: gleiche Rechte für die Frauen im Beruf und auch


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