Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 51

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Das Einzige, das umgesetzt wurde, ist eine viel zu weiche Bestimmung in der Verfassung, aber sonst ist nichts davon umgesetzt worden – weder von Ihnen noch von der SPÖ, die damals ja gemeinsam mit Ihnen in der Regierung war.

Da Sie jetzt so toll gesagt haben, was Sie alles getan haben, um in diesem Bereich Hürden abzubauen, und das schon vor zehn Jahren: Das, was Sie jetzt gemeinsam mit der FPÖ machen, ist, neue Hürden für Frauen aufzubauen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei den Freiheitlichen: Wo denn?) Sie machen nämlich Frauenpolitik nur für den Bereich, wo Frauen als Mütter und Betreuungspersonen angesprochen werden, aber nicht dort, wo es um eine unabhängige Lebens- und Existenzsicherung für Frauen geht.

Die gemeinsame Obsorge, das Kindergeld, die Abschaffung der Mitversicherung von Frauen ohne Kinder, all das sind Bereiche, womit Sie Frauen ansprechen, die Mütter sind oder Betreuungspflichten haben, wo es aber nicht um die Sicherung der Eigenständigkeit geht. Und das ist genau das, was vom Komitee in New York, vom CEDAW-Komitee, das die Umsetzung der Frauenrechtskonvention überprüft, an Österreich kritisiert wurde. (Zwischenruf der Abg. Haller. – Ja, aber die ÖVP war gemeinsam mit der SPÖ in der Regierung, und Sie setzen diese Politik jetzt fort beziehungsweise verschärfen sie sogar. (Abg. Böhacker: Das ist eine irrige Ansicht!)

Dieses Komitee hat damals gesagt: Eines der größten Hindernisse ist – und das war vor einem Jahr (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haller –, dass die Umsetzung der Frauenkonvention vor allem dadurch behindert ist, dass in Österreich dieses traditionelle, stereotype Klischee von Frauen als Hausfrauen und Betreuungspersonen immer noch vorherrscht. Und das verschärfen Sie jetzt noch mit den Maßnahmen, die Sie setzen! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Silhavy. )

Aber nun zu einigen konkreten Punkten, die auch das Budget betreffen.

Herr Minister Haupt! Sie haben vor wenigen Wochen einen Entwurf betreffend Kriterien zur Vergabe von Förderungen von Frauenprojekten herausgegeben. Es ist ja grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass die Frauen- und Mädcheneinrichtungen in Österreich endlich einmal etwas haben und wissen, worauf sie sich verlassen können, was sie beantragen können und welche die Kriterien für eine Förderung sind. (Abg. Böhacker: Klarheit und Transparenz!) Klarheit und Transparenz, das ist ja grundsätzlich in Ordnung, aber lassen Sie mich auf einzelne der Punkte, die enthalten sind, eingehen, wo ich denke, dass Sie da irgendetwas nicht ganz richtig verstanden haben. Es geht in eine Richtung, die ich auf keinen Fall begrüßen kann.

Zum Beispiel steht da zu lesen: Förderungen werden insbesondere gemeinnützigen Organisationen, privaten Rechtsträgern gewährt. Diese haben das Gleichbehandlungsgesetz zu beachten und den Anordnungen der Gleichbehandlungskommission nachzukommen. – Was soll das bei Kriterien zur Vergabe von Förderung von Frauenprojekten heißen?

Ist Ihnen bekannt, Herr Minister, dass in den meisten frauen- und mädchenspezifischen Einrichtungen ausschließlich Frauen tätig sind? Heißt das jetzt vielleicht, dass Sie diesen Einrichtungen vorschreiben wollen, dass sie nur noch Männer anstellen dürfen, zum Beispiel im Frauenhaus zur Betreuung von Frauen, die wegen Männergewalt in das Frauenhaus gegangen sind? Heißt das etwa, wenn Sie sagen, dass das Gleichbehandlungsgesetz zu beachten ist, dass das Ihr nächster Schritt ist? Oder soll vielleicht auch diese frauenspezifische Arbeit anderen Organisationen übertragen werden und nicht mehr denen, die schon seit Jahren in diesem Bereich tätig sind?

Ich denke, den bestehenden Einrichtungen, die seit Jahren und teilweise Jahrzehnten in diesem Bereich ganz wichtige Arbeit leisten, braucht man nicht mehr zu sagen, dass sie das Gleichbehandlungsgesetz einhalten sollen. Wem das allerdings schon zu sagen wäre – und da fehlt mir von Ihnen eine Aussage oder ein Kriterium in diese Richtung –, sind Firmen und Unternehmen, die Förderungsmittel des Bundes erhalten und vielleicht auch überprüft werden sollten dahin gehend, ob sie das Gleichbehandlungsgesetz beachten.


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