Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 52

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Herr Minister! Sie haben übrigens in einer Anfragebeantwortung – auf eine Anfrage meiner Kollegin Petrovic – am 24. Jänner gesagt, dass es Ihnen sehr wohl sinnvoll erscheint, "wenn der Bund zur Verfolgung gesellschaftspolitischer Ziele auch seine wirtschaftliche Kaufkraft einsetzt", und dass Sie Anreize für Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen wollen, Frauenförderungsmaßnahmen in den Betrieben zu setzen.

Sie haben auch geschrieben, dass Sie Ihre Ressortkollegen ersucht haben, für die Umsetzung dieser Richtlinien Sorge zu tragen. – Herr Minister, ich frage Sie heute: Haben Sie von Ihren Kollegen schon eine Antwort bekommen? Und was werden Sie tun, wenn diese sagen, dass ihnen das kein Anliegen ist? In welcher Richtung werden Sie dann tätig sein?

Ein weiterer Punkt: Bei den förderbaren Kosten in Ihren Kriterien steht: Es werden Kostenzuschüsse zu den Projekten gewährt, dies nur insoweit, als die Werber oder Werberinnen nicht in der Lage sind, das Vorhaben aus Eigenmitteln beziehungsweise aus Kostenbeiträgen der Projektteilnehmerinnen durchzuführen.

Herr Minister! Sie sagen, Sie sind Frauenminister. Die Zielsetzung bei der Förderung von Fraueneinrichtungen muss doch die Sicherung einer Sockelfinanzierung sein. Diese Frauen- und Mädcheneinrichtungen müssen doch die Garantie haben, dass es dann, wenn andere Fördergeber ausfallen, wenn die EU zum Beispiel nicht zahlt, eine Minimalausstattung gibt, die zur Verfügung steht. Dazu hat sich auch Österreich mit der Ratifizierung der UNO-Frauenrechtskonvention verpflichtet.

Außerdem steht da drinnen, dass Lohn- und Sachkosten, die nur der Aufrechterhaltung des Vereines und der Organisation dienen, also reine Verwaltungstätigkeit, nicht finanziert werden können. – Herr Minister, ist Ihnen bewusst, dass ein großer Teil des Verwaltungsaufwandes darin besteht, die Unterlagen zu beschaffen und all die Formulare et cetera auszufüllen, damit man überhaupt in den Genuss solch einer Förderung, zum Beispiel Ihres Ministeriums, kommt?

Wenn Sie nicht bereit sind, Herr Bundesminister, solche Basisarbeiten auch zu finanzieren, dann bedeutet das, dass Sie damit indirekt die Fraueneinrichtungen aushungern, denn diese Basisarbeit muss geleistet werden. (Beifall bei den Grünen.) Das wäre so, als ob man einem Ministerium sagen würde, der Verwaltungsaufwand werde nicht mehr finanziert. Das geht in die falsche Richtung!

Ein weiterer Punkt: In diesem Kriterienkatalog steht auch drinnen, dass es für die so genannten spezifischen Einrichtungen Bestimmungen gibt, in welchen es heißt, dass der Zweck dieser Einrichtung die Frauenförderung, die Information, die Beratung und die Betreuung sind.

Herr Minister! Was ist mit den Frauen-Kulturzentren? Was ist mit den Frauen-Gesundheitszentren? Was ist mit den Organisationen von Migrantinnen, die gerade in Österreich kein leichtes Leben haben? Was ist mit frauenspezifischen Medien? Diese kommen in dem ganzen Entwurf nicht vor.

Nächster Punkt: In diesem Kriterienkatalog steht auch drinnen, es müsse bei den spezifischen Einrichtungen der Bedarf gegeben sein! Aber es wird nicht gesagt, Herr Minister, wer das beurteilen soll. Die Bedarfsfeststellung oder deren glaubhafte Darlegung muss doch den Fraueneinrichtungen obliegen. Oder haben Sie etwa vor, Unternehmensberatungsfirmen damit zu beauftragen, das zu überprüfen? Herr Minister! Das müssen die Frauenorganisationen selbst tun können!

In diesem Papier gibt es viele Unklarheiten und viele Fragen. Ich fordere Sie auf, dass Sie diese Richtlinien gemeinsam mit den Frauenorganisationen ausarbeiten, denn auch das wäre genau im Sinne dessen, was das Komitee zur Überprüfung der Umsetzung der Frauenrechtskonvention letztes Jahr gefordert hat, nämlich dass die Regierung verstärkt mit den Einrichtungen der Frauenförderung, mit den diversen Fraueninstitutionen zusammenarbeiten soll.


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