Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 56

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Sie geben den Frauen keine Bildungschancen. Sie brechen gegen Frauen unsere Verfassung. Ich bin mir sicher, dass auch die Verfassungsrichter eindeutig entscheiden werden, was das Pensionsalter der Frauen betrifft. Sie belasten die Schwächeren. Sie haben das auch in dieser Woche wieder hervorragend unter Beweis gestellt. Sie haben gezeigt, wie toll Sie es bewerkstelligen können, bei den Ambulanzgebühren in einer zweiten Fassung mit Husch-Pfusch drüberzufahren und damit vor allen Dingen den Frauen eine weitere Hürde – um von den Hürden zu reden, Frau Bauer – aufzuerlegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie schaffen ein Gesetz betreffend die gemeinsame Obsorge. Sie reagieren zynisch auf mögliche Antworten auf ein derartiges Gesetz, nämlich auf eine Antwort bezüglich eines neuen Unterhaltsrechtes.

Frau Abgeordnete Steibl, Sie haben – und das finde ich schon sehr eigenartig – offensichtlich überhaupt kein Problem damit, dass man den Frauen auch in Zukunft, noch dazu mit diesem Obsorgerecht, den Rucksack umgehängt lässt, wo sie Monat für Monat oft nicht wissen: Wird der Mann jetzt überweisen, oder wird er nicht überweisen? Der Vorschlag, das Ganze von Staats wegen zu machen, wäre nur die logische und konsequente Antwort, aber dazu sind Sie ja nicht bereit. Das haben wir ganz eindeutig erkannt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sie drücken durch die Regierung das Objektivierungsgesetz durch – etwas entschärft, das mag schon sein –, und in diesem Objektivierungsgesetz, das Sie jetzt durch den Ministerrat gejagt haben, geben Sie wiederum große Verantwortung ab. Das heißt, mit einem derartigen Objektivierungsgesetz möchten Sie genau eine solche Situation, wie Sie sie heute hatten, vermeiden, damit Sie für Entscheidungen ja nicht verantwortlich sein müssen, nach dem Motto: Dazu haben wir dann irgendwelche Senate und Kommissionen, und dann können wir als Regierung ungeniert alles tun, denn Verantwortung tragen auch da dann wieder andere. – So werden Sie es mit uns nicht spielen können, meine Damen und Herren!

Was das Objektivierungsgesetz betrifft: Da geht es um eine ganz klare Benachteiligung und Aushöhlung und Unterwanderung des Gleichbehandlungsgesetzes.

Zur Frauenförderung: Frau Abgeordnete Lunacek hat schon auf die Richtlinien für die Frauenförderung hingewiesen. Auch ich habe sie mir genau angeschaut. Wissen Sie, das ist halt der Unterschied: Frühere Frauenministerinnen haben sich immer dazu verstanden, die Ersten zu sein, die Sprecherinnen zu sein, es wirklich zu ermöglichen, dass zum Beispiel auch Länder nachziehen, auch Druck in den Bundesländern zu erzeugen, damit Frauenförderungen gegeben wurden. Sie hingegen schreiben in diese Förderkriterien hinein: Alle anderen müssen zunächst zugesagt haben. Und dann überlegt es sich vielleicht der Minister, ob er auch eine Förderung gibt. Das heißt im Klartext, dass ein Projekt nach dem anderen ins Strudeln kommen wird. Einige haben genau aus dieser Situation heraus schon zusperren müssen, die Ersten im Westen Österreichs. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zur Höhe der Förderungen mag ich schon gar nichts mehr sagen. Ich habe es jetzt ganz genau nachgerechnet, Herr Minister, und Sie können es mir nicht widerlegen: Sie haben auch heuer wieder weniger Geldmittel zur Verfügung, als ich zuletzt im Jahr 1999 hatte. Das heißt, Sie haben es nicht einmal in drei Budgets zustande gebracht, über diese Höhe, die absolut nicht ausreichend war – das habe ich immer gesagt –, zu kommen. Es reicht Ihnen viel weniger. Sie geben den Frauen einfach die Chancen, die sie bräuchten, nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein paar Worte noch zum geplanten Kinderbetreuungsgeld. Wir werden ja noch sehr viel Zeit haben, darüber zu diskutieren. Es ist die Vorgangsweise schon ganz eigenartig, was die Kostenschätzung betrifft. Darauf, wie Kostenschätzungen zustande kommen, will ich noch ganz kurz eingehen. Ich vermute ja sehr, dass, was das Kinderbetreuungsgeld betrifft, jene Recht haben werden, die die Kostenschätzung sehr niedrig ansetzen, denn Sie schließen ja viele Frauen, viele betroffene Väter und Mütter aus. Sie schichten ja nur um. Sie wollen einer bestimmten Gruppe das Geld mit der Gießkanne drübergeben, und jenen, die es brauchen, werden Sie es wegnehmen. Aus diesem Grund wird wahrscheinlich die Berechnung eher unten angesiedelt


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