Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 57

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sein und nicht in die absoluten Höhen steigen. Davon gehe ich aus. (Abg. Steibl: Das ist sozialer, weil es Studentinnen, Bäuerinnen und Vollhausfrauen bekommen! Da kann man von einer Gießkanne nicht reden!)

Es fehlen Wiedereinstiegsprogramme, es fehlen jegliche Aktivitäten zur Kinderbetreuung. Der Herr Landeshauptmann von Oberösterreich Pühringer hat bereits via Presseaussendung mitgeteilt: Jetzt braucht er keine Einrichtungen mehr für die unter 3-Jährigen. So unter dem Motto: Hurra, wir haben gewonnen!

Aber gar so traurig bin ich ja nicht über Ihre Politik, denn es ist nämlich für mich, Frau Abgeordnete Zierler – sie ist ohnedies nicht mehr da –, schon ganz klar: Die von Ihnen immer so zitierten "überemanzipierten" und "frustrierten" Frauen haben Ihnen bereits in Wien die Rechnung präsentiert, und sie werden es auch weiterhin tun. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

12.18

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Diskussion um das Kindergeld und zu den Kosten des Kindergeldes und zu der Behauptung, dass Frauen angeblich etwas weggenommen wird, darf ich klar sagen: Die geringsten Schätzungen, die bis dato von Seiten der Opposition hier in der Diskussion genannt wurden, lagen zwischen 16 Milliarden Schilling und 24 Milliarden Schilling an zusätzlichen Kosten. Wie jemandem etwas weggenommen werden kann, wenn 16 Milliarden Schilling oder 24 Milliarden Schilling an Mehrkosten anfallen, ist mir nicht klar. Vielleicht können das dann die Vertreterinnen oder die Vertreter der Opposition aufklären, die nach mir das Wort ergreifen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )

Zum Zweiten: Frau Kollegin Prammer, die Formulare, die derzeit verwendet werden und die Grundlage der Förderungen sind, waren schon zu der Zeit, als Sie Frauenministerin waren, Grundlage der Förderungen. Ich gebe Kollegin Lunacek Recht, wenn sie sagt, dass zu überlegen wäre, da einiges an Verwaltungsaufwand einzusparen, aber grundsätzlich sollte man sagen, dass die Formulare bis dato wie eh und je sind. Wir sollten uns natürlich überlegen, da weniger an Verwaltungsaufwand zu produzieren. Das habe ich aber in dieser Form übernommen.

Frau Kollegin Prammer! "Gender Mainstreaming" wurde durch diese Bundesregierung eingeführt, und es befindet sich jetzt in der Umsetzungsphase. Sie hätten die Zeit dazu gehabt, haben es aber nicht gemacht.

Bezüglich des Beschlusses der Bundesregierung aus dem Jahre 1977, wonach für Förderungen auch Eigenmittel vorhanden zu sein haben, brauche ich Sie ja nicht aufzuklären, weil dieser Beschluss auch zu der Zeit, als Sie selbst der Bundesregierung angehört haben, gültig war. Daher gehe ich davon aus, dass Sie das berücksichtigt haben, auch wenn es in Ihrer Rede vorhin anders geklungen hat.

Was die Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes als Kriterium im Rahmen der Förderungsrichtlinien, die Sie, Frau Kollegin Lunacek, hier angesprochen haben, betrifft, so darf ich Ihnen sagen: Dies wurde vom Finanzministerium in der vorangegangenen Regierungsperiode als Grundlage für alle Förderungsansuchen reklamiert. Es ist von mir in der gleichen Form, wie es bei der vorhergehenden Bundesregierung bestanden hat, übernommen worden.

Bezüglich der Frauenförderungsmaßnahmen darf ich Ihnen sagen: Es liegen bis dato Antworten über die Umsetzung von Frauenförderungsmaßnahmen und -plänen aus dem Bundesministerium für Äußeres und aus dem Bundesministerium für Finanzen vor, und zwar weisen diese jenen Umfang auf, wie wir uns das vorstellen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite