Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 58

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Des Weiteren darf ich zu den Förderungskriterien und zu den Frauenprojekten mitteilen, dass die Frauenprojekte entsprechend den Vorschlägen des Frauennetzwerkes, aber auch entsprechend den Ansuchen der Bundesländer gefördert worden sind. Diese Vorschläge gelten als Grundlage für die Förderungen.

Wir haben ein Bundesland dazubekommen, und zwar das Bundesland Vorarlberg, wo nunmehr auch Frauenprojekte entsprechend gefördert werden können, und zwar mit 600 000 S. Damit sind nunmehr erstmalig alle Bundesländer mit diesen Einrichtungen flächendeckend ausgestattet. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Prammer zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen den § 58 Abs. 2 GOG. – Bitte.

12.21

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Minister Haupt hat behauptet, dass es diese Kriterien zur Vergabe von Förderungen von Frauenprojekten schon während meiner Zeit gegeben habe. – Das ist falsch!

Richtig ist: Es gab natürlich allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (Abg. Böhacker: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!), und danach ist auch vorgegangen worden, weil natürlich jede Förderung eine ordnungsgemäße Abrechnung gebraucht hat. Das (die Rednerin hält ein Exemplar der "Kriterien zur Vergabe von Förderungen von Frauenprojekten" in die Höhe) ist kein Projekt aus meiner Zeit! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Auer: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

12.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

12.22

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Kollegin Prammer! Vielleicht haben Sie es überhört: Ich habe von den Formularen, die als Grundlage für die Ansuchen dienen, gesprochen, und diese sind die gleichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als nächster Redner Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

12.23

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an die "fabelhaften" Ausführungen meiner Vorrednerin nicht anschließen und dasselbe Thema ergreifen (Abg. Mag. Wurm: "Fabelhaft"! Ja!), sondern ich möchte zu zwei anderen, an sich sehr spannenden Themen Stellung nehmen, die heute auch schon angesprochen worden sind.

Das erste Thema betrifft die Pensionsversicherung. Wenn man sich die Budgetzahlen anschaut, dann kann man sehen, dass es im Jahr 2003 schon wieder einen zusätzlichen Staatszuschuss in einer Größenordnung von 15 Milliarden Schilling geben wird. Daher war es ganz richtig, die Pensionsreform jetzt zu machen, und wir haben sie letztes Jahr auch beschlossen.

Es ist wirklich Zynismus Ihrerseits, wenn Sie angesichts eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes, das Formalfehler als Begründung für die Gesetzesaufhebung anführt, so tun, als wäre die Pensionsreform nicht notwendig gewesen. Genau das Gegenteil ist der Fall! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ähnliches sehe ich auch beim Themenbereich Krankenversicherung beziehungsweise überhaupt bei der übergeordneten Frage des Gesundheitssystems. An sich ist


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