Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 112

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Verzetnitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.

16.00

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Abgeordnete Wochenländer hat behauptet (Abg. Wochesländer: Wochesländer, nicht Wochenende! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen), es sei uns nicht gelungen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erreichen.

Ich stelle richtig, dass es keinen Kollektivvertrag in Österreich gibt, der einen Unterschied zwischen den Geschlechtern macht. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist seit Jahren erledigt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wochesländer: Warum sprechen Sie dann dagegen? – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

16.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Er hat das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

16.01

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Leider ist Minister Haupt jetzt nicht da. Ich mache ihm keinen Vorwurf daraus, ich hätte nur einige konkrete Fragen an ihn gehabt bezüglich des neuen Jugendförderungsgesetzes. (Abg. Böhacker: Es ist aber keine Fragestunde jetzt!) Das mag schon sein, dass das keine Fragestunde ist, aber nachdem er heute viele Fragen beantwortet hat, habe ich mir gedacht, vielleicht beantwortet er mir auch etwas. (Beifall bei den Grünen.)

Dieses Jugendförderungsgesetz, das wir – ich glaube, gut begründet – abgelehnt haben, ist nämlich in eine Phase getreten, wo es jetzt zwar keine besonderen Schwierigkeiten im Ministerium gibt, wo es aber inhaltlich wieder einmal zu Verzögerungen kommt, die sich auch entsprechend auf dieses Gesetz auswirken werden.

In diesem Gesetz steht drinnen, dass in einer Verordnung klargelegt werden soll, wie die genauen Rahmenbedingungen der Fördervergabe ausschauen. Wir haben dann einen recht intensiven Dialog mit den Ministerien geführt, und es wurde zunächst sogar der Anschein vermittelt, dass die Opposition gehört werden soll. Das hat man dann nachher zwar wieder reduziert, und die Opposition sollte auch nicht mehr gehört werden.

Es ist natürlich das Recht der Regierungsparteien, das so auszulegen, aber nichtsdestotrotz haben wir mittlerweile April – und wir haben keine Ausführungsbestimmungen für dieses Jugendförderungsgesetz. Die Verordnung ist nach wie vor nicht erlassen, und ich hätte Minister Haupt diesbezüglich gerne befragt. Er hat auf meine schriftlichen Anfragen im Budgetausschuss geantwortet, es werde keine Auswirkungen haben. Aber ich würde ihn schon gerne fragen, wie das eigentlich laufen soll, wenn im Gesetz geregelt ist, dass in der Verordnung zum Beispiel steht, wie die Mitglieder nachgewiesen werden sollen. Das liegt nach wie vor nicht vor, und es ist bereits April. Wenn diese Verordnung vorliegt, dann wird es einige Zeit dauern, bis eingereicht wird und bis dann auch überprüft werden kann (Abg. Haigermoser: Wie ist das mit der Freigabe von Rauschgift?), und das wird auch massive Auswirkungen auf die Förderwerber haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das mit dem "Schweinestall Österreich"?)

Ich denke, da kommt die nächste inhaltliche Schwierigkeit auf das Ministerium zu. Es wird nicht lange dauern, und die Jugendorganisationen werden klarmachen, dass sie unter diesen Rahmenbedingungen nicht arbeiten können. Sie sind um drei Monate hinterher. Sie haben wieder einmal verzögert – aus einer inhaltlichen Begründung, die ich nicht nachvollziehen kann. Das hätte schon seit Monaten vorliegen können.

Ich sage es auch hier noch einmal ganz klar – wir werden uns das in den nächsten Wochen anschauen –: Bislang dürfte nach dem Gesetz heuer keine Jugendorganisation Fördermittel bekommen haben. Es wird bis zur Verlautbarung der Einreichung und der Überprüfung noch Wo


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