Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 130

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Herr Kollege Wittmann! Wenn Sie als Staatssekretär so wortreich gewesen wären wie jetzt als Abgeordneter, dann hätte sich im Kulturleben anderes abspielen und ereignen müssen! Leider haben Sie das vermissen lassen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edler: Eine Steigerung ist immer möglich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Budgetdebatte hat mich enttäuscht (Abg. Mag. Schweitzer: Peter, eine große Leuchte warst du nicht ...!), enttäuscht deswegen, weil einfach von Seiten der Opposition nur Stereotype gekommen sind, Stereotype, die halbwahr, teilwahr, nicht wahr gewesen sind, aber immer wiederholt wurden und damit zu Stehsätzen oppositioneller Argumentation wurden. Ich hatte mir eigentlich doch erwartet, dass in dieser Situation tatsächlich gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet werden können. Das wurde allerdings verweigert! (Zwischenruf des Abg. Edler. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Verweigerung setzt sich natürlich fort. Glauben Sie mir: Wir haben nicht erwartet, dass Sie dem Budget 2002 zustimmen, auch wenn es tatsächlich ein richtiges Signal für die Zukunft ist.

Ich bedanke mich beim Herrn Finanzminister, beim Herrn Staatssekretär und bei den Beamtinnen und Beamten für die professionelle Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Mag. Mühlbachler, Mag. Trattner und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen (500 und Zu 500 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (540 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Artikel VI Abs. 1 wird nach der Z 6 folgende Z 7 eingefügt:

"7. beim Voranschlagsansatz 1/10008 bis zu einem Betrag von 3,63 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Strukturreformen, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;"

2. Im Artikel VI Abs. 1 erhalten die bisherigen Z 7 bis 19 die Bezeichnung "8 bis 20".

3. Artikel IX Abs. 3 lautet:

"(3) Auf Haftungen gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Z 4 bis 6 ist § 66 Abs. 2 Z 3 BHG, auf Haftungen gemäß Abs. 1 Z 1 ist darüber hinaus § 66 Abs. 2 Z 2 BHG nicht anzuwenden."

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich erwartet, dass das Budget zu qualifizierteren Auseinandersetzungen Anlass gewesen wäre. Bedauerlicherweise war es das nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.16

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der durch den Abgeordneten Mag. Mühlbachler soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Mühlbachler, Mag. Trattner und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

17.16

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zuerst möchte ich auf einige meiner Vorredner eingehen,


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