Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 154

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Rücknahme der Erhöhung der Energiesteuer – Mindereinnahme 3,5 Milliarden ab 2002

Rücknahme der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer – Mindereinnahme von 4,5 Milliarden Schilling p.a. ab 2002

Rücknahme der Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages – Mindereinnahme von 1,6 Milliarden Schilling p.a. ab 2002

Rücknahme der Maßnahmen im Bereich des Absetzbetrages für Pensionisten – Mindereinnahme von 1,9 Milliarden Schilling p.a. ab 2002

Rücknahme der Vollbesteuerung der Urlaubs- und Kündigungsentschädigungen – Mindereinnahme von rund 4 Milliarden Schilling p.a. ab 2002

Rücknahme der Besteuerung der Unfallrenten – Mindereinnahme von rund 2 Milliarden Schilling p.a. ab 2002

Sofortige Abschaffung der Studiengebühren – Mindereinnahme von rund 1 Milliarde Schilling p.a. ab 2001

Rücknahme der Streichung der ORF-Grundgebührenbefreiung und der Kürzungen bei der Telefon-Grundgebühren-Befreiung (durch entsprechende Kostenersätze für die betroffenen Unternehmen) – Mehrausgabe von rund 1 Milliarde Schilling p.a. ab 2001

Rücknahme der Streichung der Gemeinnützigkeitsbefreiungen im Werbeabgabegesetz – geringfügige Mindereinnahmen für die Länder und Gemeinden

Rücknahme der steuerlichen Belastung für unsere Grenzgänger, beispielsweise in Vorarlberg – keine relevante Größenordnung als Mindereinnahme

Summe der Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben: rund 2 Milliarden Schilling im Jahr 2001, rund 19,5 Milliarden Schilling p.a. ab 2002

5. Steuerreform zur weiteren Entlastung der Arbeitnehmer und Pensionisten: deutliche Senkung der Steuern insbesondere für das untere Einkommensdrittel zur Hebung der realen Masseneinkommen und als Wachstumsimpuls, sowie für ökologische Anreizsysteme – in zwei Etappen:

Sofortige Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher durch Erhöhung des Arbeitnehmer- und des Pensionistenabsetzbetrages (bzw. durch negative Absetzbeträge) um 3.500,- Schilling p.a., für die BezieherInnen kleiner Einkünfte soll der Höchstbetrag der Entlastung 4.240,- Schilling p.a. betragen; d.h. insgesamt entgehen den Budgets 2001 und 2002 rund 12 Milliarden Schilling;

2003 eine zweite Etappe um weitere 13 Milliarden Schilling, d.h. insgesamt rund 25 Milliarden Schilling

Summe der Mindereinnahmen: rund 12 Milliarden in den Jahren 2001 und 2002, und rund 25 Milliarden p.a. ab 2003

6. Maßnahmen zur Sicherung des Sozialstaates und der Netze sozialer Sicherheit:

Verzicht auf die Einführung der Ambulanzgebühren – Mindereinnahmen für die KV von rd. 2 Milliarden Schilling p.a. ab 2001 (Bedeckung durch geringere ALV-Abschöpfung)

Rücknahme der Selbstbehalte in der KV – Mindereinnahme für die KV ab 2001 mit rund 2 Milliarden Schilling p.a. (Bedeckung durch geringere ALV-Abschöpfung)

Rücknahme der Leistungsverschlechterungen in der Arbeitslosenversicherung (Rücknahme der Kürzung der Familienzuschläge, Rücknahme der Erschwerung des Anspruchserwerbs, etc.) – Mindereinnahme von rund 0,8 Milliarden Schilling p.a. ab 2001


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite