Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 58

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der lautet: In den ersten sechs Monaten jedes Jahres hat die Bundesregierung dem Rat für auswärtige Angelegenheiten – von dem wir nicht wissen, wie lange er noch existieren wird – eine Übersicht der im vorangegangenen Jahr übermittelten Übersichten und ergangenen Mitteilungen zu erstatten.

Das heißt, die Übersichten, die etwa in Wien ins Wassenaar-Büro, weiters nach Brüssel zur EU und an die UNO geschickt werden, bekommt der österreichische Nationalrat nicht. Er erhält nur eine Übersicht über die Übersichten, und diese wird dann möglicherweise lauten: Haben Panzer und Gewehre in verschiedene Erdteile exportiert und darüber den drei Organisationen ordnungsgemäß berichtet. – Von dieser Qualität sind die derzeitigen Berichte.

Herr Bundesminister! Ich mache Sie auf eines aufmerksam, ohne Ihnen persönlich dabei irgendetwas unterstellen zu wollen. Minister ganz anderer Regierungen haben hier genau in Ihrer Art und Weise Berichtspflichten mit Mehrheit beschließen lassen, oder aber Nicht-Berichtsverpflichtungen und Geheimhaltungen. Sie hatten dafür Gründe. Die Gründe waren die laufende und zukünftige Verschleierung von Kriegsmaterialexporten in problematische Gebiete.

Wenn Sie verhindern wollen, dass sich in Zukunft wirtschaftlich und politisch Verantwortliche, die auf Grauzonen und in Grauzonen spekulieren, auf Anklagebänken und auf dem Zeugensessel in einem Untersuchungsausschuss wiederfinden, dann hilft nur eines: maximale Transparenz und offene und vollständige Information des österreichischen Nationalrates.

Ich habe nicht das geringste Verständnis dafür, dass das, was die UNO, Wassenaar und die EU selbstverständlich von Österreich und vom Innenminister bekommen, dem Nationalrat vorenthalten wird. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Abg. Maga. Terezija Stoisits und FreundInnen zur Regierungsvorlage (428 der Beilagen/XXI. GP) eines Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial und das Waffengesetz 1996 geändert werden sowie ein Truppenaufenthaltsgesetz erlassen wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Z 7 der Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

"§ 3a (3) (Der Bundesminister für Inneres) hat ... zu (übermitteln)."

Z 7 der Regierungsvorlage wird um eine Bestimmung ergänzt und lautet:

"§ 3a wird folgender Abs. 6 angefügt:

(6) In den ersten sechs Monaten jedes Jahres hat die Bundesregierung dem Nationalrat im Rahmen eines Berichtes eine Übersicht der im vorangegangenen Jahr beantragten und bewilligten Ausfuhren nach Art – entsprechend der gemeinsamen Militärgüterliste im Rahmen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren –, Menge und Zielländern zu erstatten."

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Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie das nicht wollen und dass Sie statt Offenheit und Transparenz Geheimhaltung und Verschleierung von Kriegsmaterialexporten wollen, dann ersuche ich Sie – etwa Herrn Klubobmann Khol; Sie haben ja auch einiges an Ausschusserfahrung und einiges an gemeinsamen Transparenz-Versprechen hinter sich –, das zumindest sachlich zu begründen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kiss: Sie behaupten etwas wider besseres Wissen!)

10.42


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