Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 59

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit keine Verwechslung entsteht: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Pilz vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Jener Abänderungsantrag, auf den er sich in der Begründung mündlich bezogen hat, ist noch nicht eingebracht, ist offenbar zwischen den Fraktionen kommuniziert, wird aber erst eingebracht werden.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. Redezeit: 15 Minuten. – Bitte.

10.42

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Heute geht es um den Beschluss einer Novellierung des Kriegsmaterialgesetzes, wodurch es der österreichischen Bundesregierung möglich sein wird, die Verpflichtungen der Bundesverfassung, des Artikels 23f, durchzuführen, dass Österreich an friedenstiftenden, an friedenserhaltenden und an humanitären Aktionen der Europäischen Union teilnehmen kann. Und wir begrüßen das. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist dies ein weiteres Gesetz, das zeigt, dass seit der Beschlussfassung des Artikels 23f der Bundesverfassung im Jahre 1998 für die österreichische Neutralität gilt, dass sie im Bereich der Europäischen Union durch Solidarität ersetzt wird. Auch das begrüßen wir. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Vorgeschichte ist interessant. – Und damit befasse ich mich mit dem heutigen Schwanengesang von Klubobmann Kostelka. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Wir haben Artikel 23f am 18. Juni 1998 beschlossen. Dort lautet es in der Bundesverfassung, dass Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union teilnimmt und dass das ausdrücklich die Mitwirkung an den so genannten Petersberg-Aufgaben beinhaltet, das heißt also, über Beschluss der Europäischen Union den Frieden zu erhalten, den Frieden zu schaffen, humanitäre Einsätze zu leisten und Katastrophenschutz zu geben. – Das steht in der Bundesverfassung. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Der Vorschlag dazu ist der Antrag 791/A, und da steht es ausdrücklich drinnen. Das war ein Initiativantrag in diesem Hohen Haus, und was glauben Sie, von wem dieser Initiativantrag unterschrieben ist? Raten Sie! Wer war das? (Die Abgeordneten Auer und Ing. Westenthaler: Der Kostelka!) Es war Peter Kostelka, Sie haben Recht! (Ah-Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich zitiere aus dem Bericht des Verfassungsausschusses – und wer hat den unterschrieben, meine Damen und Herren? (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Der Kostelka!) Sie haben es wieder erraten. Das war der "Graf hoch und stolz zu Ross", wie es im Märchen heißt; hier heißt er Peter Kostelka. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

"Mit dieser Änderung ist klargestellt", schreibt Peter Kostelka, "daß Österreich nicht nur an Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage des Maastrichter Vertrages ... teilnehmen kann, sondern vollumfänglich auch an den durch den Vertrag von Amsterdam in den EU-Vertrag ... neu eingeführten sogenannten Petersberg-Aufgaben. In Entsprechung des Vertrages von Amsterdam gilt dies auch für den Fall, daß eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ergriffen wird."

Das heißt also, Peter Kostelka hat damals klargestellt, was er heute in Abrede stellt, von dem er nichts mehr wissen will: dass derartige friedensstiftende Maßnahmen, natürlich über Beschluss der Organe der Europäischen Union, auf Grund unserer Bundesverfassung rechtens erfolgen sollen. – Das war Kostelka.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite