Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 75

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ziehungsweise dem Verfassungsdienst – eben in besonders heiklen Fällen – obliegen, so, wie das ja auch bisher der Fall war.

Zweitens: Es wird erhöhte Bedachtnahme auf den EU-Verhaltenskodex geben. Die Teilnahme Österreichs an humanitären Aufgaben und Rettungseinsätzen, an friedenserhaltenden und friedensschaffenden Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wird damit grundlegend neu geordnet; Kriegsmaterialtransporte durch unser Land, eben im Zusammenhang mit der Durchführung von GASP-Aufgaben, werden so ermöglicht. Bei Bewilligungen auf Grund von Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates, auf Grund von Beschlüssen der EU, der OSZE oder auf Grund sonstiger friedenserhaltender Operationen sind aber selbstverständlich auch alle völkerrechtlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen.

Drittens: Internationale Berichtspflichten über Genehmigungen und Ablehnungen wurden verankert, und zwar insbesondere an den Generalsekretär der Vereinten Nationen beziehungsweise eben auch an andere EU-Mitgliedsstaaten. Die Übermittlung dieses Berichtes an den Rat für Auswärtige Angelegenheiten, dem ja die Mitglieder des Hauptausschusses des Nationalrates angehören, hat selbstverständlich vollständig zu erfolgen, wie Sie das ja auch der Begründung zu Zahl 4 des vorliegenden Abänderungsantrages entnehmen können. Ich darf daraus zitieren:

"Damit wird sichergestellt, dass Informationen, die internationalen Gremien zur Verfügung gestellt werden, auch nationalen Stellen zur Kenntnis gelangen ...", und zwar vollständig zur Kenntnis gelangen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Viertens: Kriegsmaterial-Vermittlungsgeschäfte. Fast alle diese Geschäfte fallen durch Übernahme in dieses Regelungsregime des Kriegsmaterialgesetzes.

Fünftens: Geregelt wird darin auch die Vernichtung ausgeschiedener Leichtwaffen aus dem Bestand des österreichischen Bundesheeres. Was das Truppenaufenthaltsgesetz anlangt, gibt es endlich Regelungen, wann und wie die Gestattung der Bewegung von Truppen nach und durch Österreich erfolgen soll. Erstmals seit dem Krieg gibt es jetzt eine gesetzliche Grundlage für die Behandlung derartiger Ersuchen.

Siebentens: Auch in Bezug auf ABC-Waffen wurde eine Klarstellung vorgenommen.

Achtens: Klarstellung wurde auch getroffen im Waffengesetz.

Meine Damen und Herren! Allen am Zustandekommen dieser Gesetzesmaterie Beteiligten, insbesondere den Beamten des Außenministeriums, des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, möchte ich wirklich herzlich danken; danken möchte ich aber auch für die hervorragende Kooperation mit den Beamten unseres Ministeriums. Und bedanken möchte ich mich auch bei den Klubobleuten Khol und Westenthaler für die hervorragende Aufarbeitung und Mitarbeit, sodass wir das heute und hier diskutieren können. Und last but not least möchte ich mich auch ganz besonders bei den Mitgliedern des Innenausschusses bedanken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf neuerlich mein grundsätzliches Amtsverständnis hier präzisieren: Die Sitzungen des Innenausschusses stellen meiner Überzeugung nach keine protokollarische Angelegenheit dar, sondern es geht darum, in einer vernünftigen, guten, auch kritischen Auseinandersetzung zwischen Regierungsvorschlägen und den Vorstellungen des Parlaments die beste gemeinsame Vorgangsweise und Lösung zu finden. Daher darf ich hier auch herzlich danken für die sehr, sehr konstruktiven Vorschläge aus dem Innenausschuss, Vorschläge, die Aufnahme in diese Gesetzesmaterien gefunden haben beziehungsweise noch finden werden. Auch und insbesondere möchte ich Herrn Abgeordnetem Schieder für seine konstruktiven Vorschläge danken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.


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