Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 74

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von dieser Regelung ist beispielsweise aber auch Kriegsmaterial im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes für ein atomfreies Österreich, BGBl. I Nr. 149/1999, des Bundesgesetzes über das Verbot von Anti-Personen-Minen, BGBl. I Nr. 13/1997, und des Bundesgesetzes über das Verbot von blindmachenden Laserwaffen, BGBl. I Nr. 4/1998.

Zu Z 4 und 7

Die gegenüber der bisherigen Rechtslage erweiterte Berichtspflicht gegenüber dem Rat für auswärtige Angelegenheiten scheint im Hinblick auf die in den Abs. 3, 4 und 5 vorgeschlagenen Mitteilungen und Übermittlungen jedenfalls angebracht. Damit wird sichergestellt, dass Informationen, die internationale Gremien zur Verfügung gestellt werden, auch nationalen Stellen zur Kenntnis gelangen; die Information des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers und des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten ist damit ebenso gewährleistet, wie jene der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien.

Zu Z 5

Die vorgeschlagene Änderung berücksichtigt jüngste Entwicklungen im europäischen Kontext.

Zu Z 6

Die vorgeschlagene Ergänzung des § 7 KMG berücksichtigt die Aufnahme der Vermittlungsgeschäfte in das Regelungsregime des KMG.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte, Herr Bundesminister.

11.39

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Außenministerin! Diese Novelle zum Kriegsmaterialgesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz werden mehr Klarheit bringen, werden erhöhte Transparenz und vor allem mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger Österreichs bringen (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen); für die Bürger Österreichs, aber auch für unsere Mitarbeiter in den verschiedenen Ressorts – auch für jene 40 Gendarmen aus dem Bezirk Leibnitz, die hier auf der Galerie diese Debatte verfolgen. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit dieser Novelle wird die längst überfällige Klarheit und Transparenz geschaffen – und auch die längst überfällige zusätzliche Sicherheit. Diskussionen darüber sind ja in Wirklichkeit seit dem Golf-Krieg im Gange. Damals wurde eine endlose Debatte begonnen, die anlässlich des EU-Beitritts Österreichs neu versucht wurde und 1998 auch wieder versucht worden ist, eben mit dem bekannten "Ergebnis".

Meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen Teil des Sanierungspaketes, das sich diese Bundesregierung vorgenommen hat und das wir in unserem Ressort angegangen sind, sodass eben heute diese Gesetzesmaterien dem Hohen Hause zur Diskussion und zur Beschlussfassung vorgelegt werden konnten.

Hohes Haus! Acht Punkte möchte ich nennen, die in diesen beiden Materien als entscheidend zu bezeichnen sind.

Erstens: Es kommt dadurch zu einer Kompetenzbereinigung; derzeit sind ja vier Bundesministerien damit befasst. – Die Anhörung durch das BKA haben wir weggebracht: In Zukunft wird das Landesverteidigungsministerium diese Anhörung vornehmen; bisher musste ja erst Einvernehmen darüber erzielt werden. Die Prüfung gesetzlicher Kriterien, insbesondere der Menschenrechtssituation, wird aber natürlich auch künftig dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten be


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