Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 87

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Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen betreffend Vollziehung des Kriegsmaterialiengesetzes und des Truppenaufenthaltsgesetzes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Regierungsvorlage (437 der Beilagen): Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen samt Erklärungen (576 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.31

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die vorliegende Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde bereits im Jahre 1992 unterzeichnet und liegt nunmehr zur Ratifikation auf. Hierbei geht es um den Schutz der historisch gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen. Die Betonung liegt auf dem Wort "Sprache", wobei Teil II die Ziele und Grundsätze normiert, nämlich den kulturellen Reichtum, die Förderung, die Erleichterung des Gebrauchs der Minderheitensprache und die Bildung. Damit sollen vor allem die Diskriminierung beseitigt und Toleranz gefördert werden.

Im Teil III werden konkrete Maßnahmen aufgezählt, nämlich mindestens 35 Absätze auf der Basis von Antidiskriminierung und Förderung in den verschiedensten Bereichen von Bildung, Justiz, Verwaltung, Medien, Kultur, Wirtschaft und vielem anderen mehr anwenden zu wollen.

Nicht zufrieden stellend gelöst ist in dieser vorliegenden Charta die Nichtgleichbehandlung des Ungarischen und Kroatischen in Wien, obwohl es sich um eine ähnliche Situation handelt. Das Europäische Büro für Sprachminderheiten sagt dazu, dass der Entwurf in mehreren Punkten minimalistisch ist, nämlich einerseits was die Medien und die Kindergärten anlangt, die nicht berücksichtigt wurden, was aber für die Entwicklung und den Fortbestand der Sprache sehr wichtig wäre – und andererseits eben, dass die Wiener burgenländischen Kroaten und das Romanes inadäquat berücksichtigt wurden.

Positiv dagegen ist die Aufnahme der steirischen Slowenen in die Charta. Das ist insofern positiv, als auf diese Art und Weise ein kleines Relikt aus der Vergangenheit beseitigt wurde. Wir haben es da ja längere Zeit so wie die Türken mit den Kurden gehalten, nämlich deren Exis


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