Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 88

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tenz geleugnet, haben die Existenz der steirischen Slowenen nicht anerkannt, sie quasi zu "Bergsteirern" gemacht, und nun sind sie in diesem Entwurf enthalten.

Aber wie gesagt: Für die burgenländischen Kroaten in Wien ist das ein Rückschritt hinter die bereits bestehende Anerkennung als Teil der burgenländisch-kroatischen Volksgruppe. Es gibt bereits seit dem Jahre 1993 einen Vertreter der Burgenland-Kroaten im Volksgruppenbeirat beim Bundeskanzleramt und bereits seit der 1. Republik einen dementsprechenden Kulturverein. Darüber hinaus lebt ein Viertel der burgenländischen Kroaten in Wien. Auch im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist darauf ausdrücklich Rücksicht genommen.

Es geht also um den Schutz der Sprache, nicht um autochthones Siedlungsgebiet oder um politische Repräsentanz; das gilt sowohl für die Burgenland-Kroaten als auch für die Roma. Daher meine ich, dass es gut wäre, wenn es gelänge, das noch mit aufzunehmen.

Der Hauptzweck dieses Staatsvertrages ist eben kultureller Natur, nämlich Minderheiten- und Regionalsprachen als europäisches Kulturgut zu schützen, und zwar einerseits mittels Diskriminierungsverbot und andererseits mittels Förderung. Daher sollten Sie vor der Ofnerschen Befürchtung betreffend neu zugewanderte Kroaten in Wien nicht allzu viel Angst haben, weil es um reinen Sprachenschutz und darum geht, dass die Situation im angestammten Bereich nicht verschlechtert werden soll.

Das heißt Folgendes: Die Ratifikation der Charta insgesamt ist positiv, sie bringt eine zusätzliche völkerrechtliche Absicherung der Minderheiten. De facto ist die vorliegende Urkunde jedoch keine Weiterentwicklung des Minderheitenschutzes, sondern eine Festschreibung des Status quo, wie das auch die Experten im Ausschuss festgestellt haben.

In den letzten Jahren wurde vieles zum Positiven der Minderheiten durchgesetzt. Ich erinnere an die Staatszielbestimmung, ich erinnere an die Anerkennung der Roma als Volksgruppe. Wie sich der Geist dieser Charta in der Praxis auswirken wird, wird man ja sehen. Einiges, so glauben wir, läuft dem aber ein bisschen zuwider und erschwert die Existenz der Minderheiten. Ich erinnere etwa nur an den Postzeitungsversand, der für Medien der Minderheiten Schwierigkeiten bringt. Ich erinnere weiters an die reduzierte und sistierte Volksgruppenförderung gegenüber dem Erfolg von 2000. Damals gab es im Budget noch 61 Millionen Schilling für Minderheiten, 2001 und 2002 sind 51,9 Millionen Schilling hiefür vorgesehen. Wenn Sie das jenem Betrag gegenüberstellen, den sich die Bundesregierung zur Förderung und zum Lob ihrer eigenen Pracht und Herrlichkeit im Zuge ihrer Kampagne genehmigt hat, nämlich 84 Millionen Schilling, sieht man die Größenordnung dieses Betrags.

Ich erinnere auch an die Volksgruppen-Radios, die Kürzungen von 10 Millionen Schilling hinnehmen mussten, was für diese große Schwierigkeiten zur Folge haben wird. Und ich erinnere an die Amtssprachen- und Topographie-Verordnung, die für das Burgenland mustergültig umgesetzt wurde. In Kärnten geht leider nichts weiter. (Abg. Mag. Schweitzer: Aber in Kärnten geht sonst viel weiter! Kindergärten! Zweisprachige Kindergärten!) In Kärnten ruht die ganze Sache; da kann der Herr Landeshauptmann den Volksgruppenvertretern noch so viel Honig ums Maul schmieren: Diese Taktik ist durchschaut, nämlich den Slowenen zu sagen: Ihr seid gut und wichtig für uns! Und auf der anderen Seite (Abg. Mag. Schweitzer: Beim Rundfunk zum Beispiel!) redet er vor dem Kärntner Heimatdienst von der "schleichenden Slowenisierung", die drohe.

Diese Doppelbödigkeit und dieses Doppelspiel sind durchschaut! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

Zusammenfassend: Wir werden der Ratifikation der Charta zustimmen; sie ist insgesamt ein positives Instrument des Minderheitenschutzes. Wir möchten allerdings gerne die Charta auch auf die Burgenland-Kroaten in Wien angewendet wissen. Und daher bringen wir folgenden Antrag ein:


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