Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 111

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che angetroffen, die nicht einmal eine Wertkarte zur Verfügung gestellt bekommen haben, um auch nur mit irgendjemandem in Kontakt zu treten. – Es ist also nicht alles so goldig, wie es zu glänzen scheint!

Das Problem der Jugendlichen in Schubhaft ist in Österreich weiterhin existent.

Dass es keine unter 14-Jährigen mehr in Schubhaft gibt, dafür kann ich weder Sie noch Ihren Vorgänger loben. Wenn es nicht so wäre, wäre das ein riesiger Skandal! Daher verdient niemand Lob dafür, wenn er etwas so Menschenunwürdiges und Menschenrechtswidriges beseitigt. Das ist eine hoffentlich bereinigte Sache.

Darum, sehr geehrter Herr Bundesminister, bin ich mit dem Entschließungsantrag, den jetzt die Regierungsparteien in Abänderung des Posch-Antrages gestellt haben, absolut nicht zufrieden. Das ist alles ein bisschen "Nona net"! Nona net wird man gerade für Jugendliche – Kinder stehen ja bekannterweise bei dieser Regierung besonders im Mittelpunkt – Mittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds verwenden. Dazu bedarf es meiner Ansicht nach wirklich keiner besonderen Aufforderung, denn das scheint mir eine fast schon logische Sache zu sein.

Die Intention des Antrages von Posch war, dass der Nationalrat eine eindeutige, klare Stellungnahme dazu abgibt, dass es diese Clearingstellen umgehend geben soll und dass die Finanzierung bereitzustellen ist. Dass jetzt gezaudert wird – ich höre von Salzburg, dass man dort nicht zahlen will und die Frage gestellt wird, ob das überhaupt notwendig ist –, ist eine Sache, die mir nicht passt. Daher kann ich dem vom Kollegen Ofner vorher so gelobten Ergebnis wirklich nicht meine Zustimmung geben.

Dass ich Ihre Bemühungen, Herr Bundesminister, die Arbeit des Menschenrechtsbeirates zu unterstützen, auch unterstütze – nicht nur ich persönlich, sondern auch die grüne Fraktion –, das wissen Sie. Aber das, was wir im Nationalrat erreichen wollen, ist Fleisch für die Arbeit der Exekutive und nicht Verwässerung von oppositionellen Anträgen, die wirklich eine ganz klare Sprache sprechen.

Es tut mir Leid, aber es geht nicht anders. Wir können uns dieser Art von Politik nicht anschließen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

14.13

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Situation von minderjährigen Flüchtlingen, die allein nach Österreich kommen beziehungsweise in Österreich aufgegriffen werden, verbesserungswürdig beziehungsweise ausbaufähig ist, ist unbestritten.

Bereits seit Mitte 2000, also seit Mitte des vergangenen Jahres, gibt es Verhandlungen mit den Bundesländern über die Einrichtung von zusätzlichen Betreuungsinstitutionen. Das Innenministerium hat nun Vorschläge erarbeitet, wie eine solche bundeseinheitliche Betreuung aussehen könnte. Die Länder haben in den vergangenen Jahren nur subideal, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich diese Angelegenheit geregelt. Sie soll nun standardisiert werden.

Die Aufgaben solcher Betreuungseinrichtungen sind erstens die Feststellung des Alters und der Identität des Jugendlichen und zweitens die Überprüfung der familiären Verhältnisse, was soviel heißt wie: zu prüfen, ob es sich um einen Flüchtling handelt oder um eine altersbedingte Kurzschlusshandlung eines Jugendlichen, der auf Grund auftretender Probleme zu Hause sein Heimatland ohne Wissen der Eltern verlassen hat. Es wird Kontakt zur Familie aufgenommen und die Sachlage genau geklärt. Sollte sich bei der Überprüfung der Identität herausstellen, dass eine Rückkehr in den angestammten Lebensbereich seiner Familie erwünscht und möglich ist, so sollte diese gewährt werden. Dabei ist es besonders wichtig, für den Zeitraum der Überprüfung eine altersmäßig angepasste Unterbringung zu gewährleisten und entsprechende medizini


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