Bürgermeister Häupl noch immer völlig egal, ob hinsichtlich der Patientenrechte dieser Vertrag auf Ebene einer Artikel-15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und Wien abgeschlossen wird. In Wien gibt es noch nicht die geringsten Intentionen, dass dieser Vertrag zustande kommt. (Ruf bei der SPÖ: Wien hat die beste Regelung!) Ich würde mir wünschen, dass Sie statt dieser inkompetenten Zwischenrufe endlich einmal Landeshauptmann Häupl ein bisschen auf die Beine helfen, damit er sich endlich um die Patientenrechte kümmert – Patientenrechte, die gestärkt werden müssen!
In dieser Charta, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird das Recht auf Behandlung und Pflege festgeschrieben. Ich komme nun wirklich zum Inhaltlichen, denn das haben Sie, Herr Kollege Lackner, ja versäumt: Es soll der gleiche Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen für alle Bürger – ganz gleich welchen Alters, welchen Geschlechts, welchen Glaubens – gewährleistet sein, ebenso das Recht auf Achtung der Würde und Integrität. Das ist ja etwas ganz Wichtiges, meine Damen und Herren! Die Privatsphäre der Patienten muss gewahrt werden. Das wird gerade in den Spitälern heute oft sträflich vernachlässigt. Bei den Gang-Betten zum Beispiel oder in Mehrbett-Zimmern ist es sehr häufig nicht möglich, dass die Privatsphäre der Patienten beachtet wird – oder es wird einfach nicht gemacht.
Weiters: das Recht auf Selbstbestimmung und Information, auf ausreichende Information der Patienten in dem Sinne, dass sie aufgeklärt werden über die notwendigen Eingriffe, die bevorstehen, dass der Patient über die Behandlung, die die Ärzte mit ihm vorhaben, auch richtig aufgeklärt wird und dass er selbst bestimmen kann, was mit ihm gemacht wird. Das ist eine ganz wichtige Sache.
Bereits vorhandene Patientenrechte sind schon in Teilgesetzen niedergeschrieben, aber jetzt gibt es verpflichtend zwischen dem Bund und den Bundesländern Kärnten und nunmehr dem Burgenland und bald auch Oberösterreich die Selbstbestimmung der Patienten.
Auch das Recht auf Dokumentation ist ganz wichtig. – Herr Kollege Leiner; du nickst. Ich weiß, du möchtest das auch gleich sagen: Die Dokumentation ist ganz wichtig! – Aber nach der Dringlichen kannst du das noch einmal bekräftigen: Dokumentation ist wichtig – nicht nur bei den Ärzten im niedergelassenen Bereich, sondern auch im Spitalsbereich. Die Ärzte müssen das niederschreiben. Diese Dokumentation ist für die Patienten sehr wichtig, weil sie unter Umständen für Beweiszwecke herangezogen werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Leiner hat Unterlagen in der Hand und wartet, zwischen den vorderen Bankreihen stehend, offensichtlich auf das Ende der Ausführungen des Abg. Dr. Pumberger.)
Herr Kollege Leiner, es zahlt sich kaum mehr aus für dich. Du kannst dann die ganze Zeit nach der Dringlichen nützen.
Bevor der Herr Präsident unterbricht, sage ich noch, dass es ganz wichtig ist, dass die Rechte für die Kinder in dieser Patientencharta gestärkt werden, dass die Aufklärung der Erziehungsberechtigten niedergeschrieben wird, Herr Kollege Gusenbauer. (Abg. Dr. Gusenbauer betritt soeben den Sitzungssaal.) – Zur Dringlichen kommt er, bei den Patientenrechten war er abwesend. Patientenrechte sind für die SPÖ – ich habe es in Ihrer Abwesenheit schon erwähnt – offenbar nicht so wichtig. Landeshauptmann Häupl ist der Säumigste aller Säumigen unter den Landeshauptleuten, was Patientenrechte anlangt. Sagen Sie es ihm – ich wiederhole es noch einmal –: Häupl soll endlich diese Artikel-15a-Vereinbarung vorantreiben!
Es müssen die Rechte der Kinder im Spitalswesen gestärkt werden, und ein wichtiger Punkt ist auch die Aufklärung der Erziehungsberechtigten und auch die Aufklärung der mündigen Minderjährigen. Das ist ganz wichtig! Die Vertretung von Patienteninteressen ist in dieser Charta festgeschrieben, ebenso die Stellung unabhängiger Patientenvertreter. Es müssen weisungsfreie Patientenvertreter eingesetzt werden, damit sie auch die Interessen der Patienten vertreten können. Es muss auch weisungsfreie, unabhängige Selbsthilfegruppen geben. Das ist sehr, sehr wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wichtig ist auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Es muss eine Verbesserung der Verjährungsfrist geben, und eine Abweichung vom Schadenersatzrecht soll in jedem Fall zugunsten des Patienten erfolgen.