Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 122

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese wichtigen Punkte, die ich jetzt aufgezählt habe, sind alle in der Charta festgeschrieben, als Vereinbarung auf Artikel-15a-Ebene zwischen Bund und Bundesländern. Ich fordere die säumigen Bundesländer, allen voran das mit einer absoluten SPÖ-Mehrheit regierte Bundesland Wien, auf, endlich dieser Artikel-15a-Vereinbarung beizutreten und die Rechte der Patienten auch in Wien zu festigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. – Herr Abgeordneter, ich mache darauf aufmerksam, dass nur mehr etwa 2 Minuten zur Verfügung stehen, und bitte, die Redezeit entsprechend einzuteilen oder Ihre Rede nachher fortzusetzen.

15.00

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Ich hätte an sich mehr vorbereitet – beziehungsweise bin ich entsprechend beraten worden –, aber aus Zeitgründen möchte ich nur darauf hinweisen, dass diese Patientenrechtscharta eigentlich schon eine Vergangenheit hat. Man hat die Probleme in diesem Zusammenhang schon sehr früh durch verschiedene Gesetze zu lösen versucht, und durch das Abkommen mit den einzelnen Ländern – Kärnten war hier ja beispielgebend vorausgegangen – wurden alle diese Gesetze zusammengefasst. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich glaube, dass das durchaus von Vorteil ist. Obwohl diese Patientenrechte also in vielen Länderrechten und auch in Bundesgesetzen dokumentiert sind, werden sie in diesen Abkommen mit den Ländern jetzt entsprechend zusammengefasst. Das Ganze wird auf diese Weise durchsichtiger, und wenn noch Lücken vorhanden sind, können diese auch entsprechend geschlossen werden.

Oberösterreich, die Steiermark und Niederösterreich haben die Wichtigkeit dieser Materie erkannt und ihre Zustimmung zu einem Abschluss schon gegeben. Aus Tirol sind bereits positive Signale gekommen, und in Salzburg werde ich dahinter sein, dass man auch dort solch positive Signale setzt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Patientenrechtscharta ist für die Patienten, und daher müssten die einzelnen Länder wirklich daran interessiert sein, den Vorläufern Kärnten und Burgenland zu folgen – im Sinne der Patienten und für das Wohl unserer Bevölkerung! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche jetzt – um 15.02 Uhr – die Verhandlungen über den Punkt 4 der Tagesordnung.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen an die Bundesregierung betreffend Presse- und Meinungsfreiheit (430/A) (E)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zur Behandlung eines Dringlichen Antrages.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die drei "Weisen" haben in ihrem Bericht über die österreichische Bundesregierung und über den Justizminister unmißverständlich festgestellt:

"93. Eines der problematischsten Kennzeichen führender Mitglieder der FPÖ sind Versuche, politische Gegner zum Schweigen zu bringen oder sie sogar zu kriminalisieren, wenn sie die österreichische Regierung kritisieren. Das häufige Anstrengen von Beleidigungsprozessen gegen Personen, die die FPÖ oder Äußerungen ihrer politischen Führung kritisiert haben, muß auch in diesem Zusammenhang gesehen werden.


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