Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 139

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Bei den Journalisten hat sich in Wahrheit überhaupt nichts geändert! Das wissen diejenigen, die da professionell aufheulen, weil sie glauben, einmal selbst in irgendeiner Form mit Unannehmlichkeiten in Konfrontation zu kommen.

Es ist also nicht so, dass es da Neues gäbe. Das, was wirklich kommen soll, stammt aus der Ära Klima, Wittmann und Michalek. Das, was wirklich kommen soll, richtet sich nicht gegen die Journalisten. Jeder kann es nachlesen; vielleicht einer der Redner, die nach mir drankommen, die noch mehr Redezeit zur Verfügung haben. Ich wiederhole: Es richtet sich gegen den Beschuldigten und gegen alles, was mit ihm zusammenhängt.

Meine Damen und Herren! Man soll, bitte, endlich damit aufhören, auf Krokodilstränendrüsen zu drücken, indem man sagt, die ganzen Skandale hätten nicht aufgedeckt werden können, wenn man diese Bestimmung schon früher gehabt hätte. Das ist ein Denkfehler, ein bewusster oder ein irrtümlicher (Zwischenruf des Abg. Öllinger ), denn es geht dabei um die Veröffentlichung aus Gerichtsakten, und wenn ein Gerichtsakt schon auf der Welt ist, dann hat ein allfälliger Aufdecker schon seinen Erfolg erreicht, und das kann nachträglich nicht mehr verhindert werden. (Abg. Öllinger: ..., das wissen Sie genau!)

Es geht darum, dass der Aufdecker, wenn er wirklich aufgedeckt hat, wenn er Erfolg gehabt hat, einen Gerichtsakt produziert hat, und aus dem Gerichtsakt soll dann der Beschuldigte vertrauliche Bestandteile, die schutzwürdige Interessen Dritter gefährden könnten, nicht hinausgeben. Da ist die Geschichte mit dem Aufdecken schon mehrere Stufen vorbei. Das weiß auch der Herr Öllinger, aber er weiß, das geht hinein, wenn er sagt: Jö, nichts hätte aufgedeckt werden können! Er übersieht allerdings, dass die Reihenfolge eine andere ist, als er seinen gläubigen Zuhörern einreden möchte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

16.05

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Am 4. Mai dieses Jahres hat genau zu diesem Thema der Rechtsanwaltskammerpräsident Dr. Knirsch die geplante Bestimmung, die bisher hier so massiv kritisiert worden ist, in einer APA-Aussendung ausdrücklich begrüßt – ich zitiere –:

"Die beabsichtigte strenge Bestrafung von Indiskretionen zu Lasten schutzwürdiger Interessen von Bürgern sei eine ‚längst schon fällige Verschärfung von Verfahrensschutzbestimmungen‘, sagte der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Peter Knirsch, in einer Aussendung." (Abg. Dr. Pilz: Ist das ein Freund von Böhmdorfer?)

"Die Aufgeregtheit über die geplante Novelle der Strafprozessordnung wertete er als Ausdruck" – Herr Kollege Pilz, passen Sie auf! – "eines ‚verwilderten Rechtsverständnisses, weil es oberstes Prinzip einer demokratischen Rechtsordnung zu sein hat, dass jedermann ein faires Verfahren garantiert wird‘" (Abg. Dr. Pilz  die Hände wie zur Festnahme überkreuzend –: So?)  "‚– und nicht, dass die Verharmlosung von präjudizierenden Veröffentlichungen zu einem tradierten Recht wird‘."

Ich zitiere weiter: "Die nunmehrige Initiative des Justizministers muss daher von allen unterstützt und begrüßt werden, die der Rechtsstaatlichkeit wieder ihren angemessenen Stellenwert geben wollen, so Knirsch." – Zitatende.

Wir von der ÖVP wollen diesen Rechtsstaat schützen (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), genauso wie wir selbstverständlich auch die Medienfreiheit schützen wollen. Rechtsstaat heißt aber, alle Rechtsgüter – wie etwa Datenschutz, faires, unabhängiges Verfahren, Pressefreiheit – gleichermaßen und ausgewogen zu berücksichtigen.

Der neue § 56 ist eine Datenschutzbestimmung. In der Rede des Kollegen Cap ist aber das Wort "Datenschutz" kein einziges Mal vorgekommen.


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