Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 141

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Es wird – egal, wie wir den neuen § 301 im Detail formulieren – mit Sicherheit keine Haftstrafen für Journalisten geben. Herr Kollege Cap! Der Sager mit dem "Kerkermeister" ist zwar bekannt, aber juristisch ein ausgesprochener Topfen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Sie als künftiger Klubobmann und Jurist sollten das eigentlich wissen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Er ist ja kein Jurist!)

Haftstrafen für Journalisten hat es in der Vergangenheit nicht gegeben, weil Journalisten durch das Redaktionsgeheimnis geschützt sind. Das Redaktionsgeheimnis hat bisher auch eine Mittäterschaft von Journalisten verhindert – auch dann, wenn die Quelle ihrer Informationen aus einer Verletzung des Amtsgeheimnisses kam. Aber das Amtsgeheimnis gibt es ja bekannterweise schon wesentlich länger.

In Zukunft wird es aber nicht nur wegen des Redaktionsgeheimnisses keine Haftstrafen für Journalisten geben, sondern auch deshalb nicht, weil es gemäß § 37 StGB zu den Grundsätzen unserer Rechtsordnung gehört, dass bei Strafandrohung von bis zu sechs Monaten nur Geldstrafen zu verhängen sind, weil Kurzzeitstrafen nicht sinnvoll sind. Daher kein "Häfen" für Journalisten!

Herr Kollege Cap! Erkundigen Sie sich bei den Juristen Ihrer Partei, wie die Rechtslage wirklich ist, und vermeiden Sie so blöde Sager wie den vom "Kerkermeister".

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Sie können hier im Plenum nicht von "blöden Sagern" sprechen. (Unruhe bei der ÖVP. – Abg. Schwarzenberger: Aber "Kerkermeister"!)

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Ich nehme das Wort "blöd" zurück und stelle es richtig auf "juristisch absolut fehlinformiert und falsch". (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

So wie sich alle zivilisierten Rechtsordnungen bemühen, eine ausgewogene Balance zwischen den Rechtsgütern zu treffen, so versuchen auch wir, diese Balance zu finden. Ob dabei das Strafrecht oder bloß das zivilrechtliche Schadenersatzrecht das richtige Instrument ist, wird das Begutachtungsverfahren zeigen, denn ein mächtiges Medienunternehmen wird sich mit pikanten Details auf dem Titelblatt die Schadenersatzzahlung locker leisten können, weil dies die Auflage ja eventuell beträchtlich steigert. Andererseits bestehen aber sehr wohl auch ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung und ein legitimes Interesse an der Berichtspflicht trotz Datenschutz.

Daher zum Schluss, meine Damen und Herren: Rechtsstaat heißt für uns, alle Rechtsgüter zu schützen und dem Informations- und Medienrecht sehr wohl Platz einzuräumen – einer Medienjustiz aber mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegen jetzt mehrere Wortmeldungen zu einer tatsächlichen Berichtigung vor. Ich bitte in allen Fällen, zuerst den zu berichtigenden Sachverhalt und dann den tatsächlichen Sachverhalt anzuführen.

Der Erste an der Reihe ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Der wird sich jetzt den Sachverhalt auf dem Weg zum Rednerpult erst überlegen! – Abg. Böhacker: Es war kein Topfen, es war ein Magertopfen!)

16.16

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fekter hat behauptet, in unserem Dringlichen Antrag würden wir die Abschaffung des § 301 StGB fordern.

Ein kurzes, möglicherweise anstrengendes Nachlesen bringt zur Kenntnis – ich zitiere –: " ... eine Regierungsvorlage zu beschließen, in der § 301 StGB so geändert wird (Abg. Dr. Fekter: Aha! Wollen Sie ihn doch haben?), daß er nicht mehr zu Bedrohung der Presse- und Meinungs


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