Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 149

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Wenn Sie sich so für die Medien einsetzen, was Ihnen unbenommen sein soll – auch ich versuche, mich für die Medien als "public watchdog" einzusetzen –, dann werden Sie wissen, dass es gegen jegliche journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen würde, jemanden pauschal zu verunglimpfen. (Abg. Dr. Pilz: Dog ist nicht so falsch!) Aber das ist die Art, wie Sie Politik betreiben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Kollege Pilz, ich sage Ihnen noch etwas anderes: Ich kann mich nicht erinnern, als es hier 1999 zu Beginn der Legislaturperiode zur Angelobung gekommen ist, als wir hier alle auf die österreichischen Gesetze und die österreichische Verfassung angelobt wurden, dass der Herr Pilz aufgestanden wäre und gesagt hätte: Ich lasse mich auch gerne angeloben, weil ich alle Privilegien genießen möchte, die ein Abgeordneter genießen kann, aber, Herr Präsident, ich möchte mich nicht angeloben lassen auf die Geltung des Strafgesetzes mir, nämlich Herrn Pilz, gegenüber, denn ich, der Herr Pilz, bin etwas Besonderes, auf mich soll die Bestimmung des § 301 des Strafgesetzbuches nicht anwendbar sein! – An eine derartige Vorgangsweise kann ich mich nicht erinnern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn allgemein davon die Rede ist, dass Journalisten in Österreich verfolgt werden oder der Gefahr der Verfolgung ausgesetzt sind, dann muss ich dem eine klare Absage erteilen, denn das hat mit der Realität nichts zu tun, aber ich möchte es nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen, dass erst vor kurzem ein Journalist, der unter dem Pseudonym "Staberl" österreichweit große Bekanntheit erzielt hat, davon berichtet hat, dass er insgesamt 56 Vorstrafen ausgefasst hat. Es handelt sich allerdings dabei, bitte, um Vorstrafen aus einer Zeit von Regierungen, als die FPÖ noch sehr fern jeglicher Regierungsverantwortung war, also um Vorstrafen, die auf Grundlage von Gesetzen ausgesprochen worden sind, die offenbar die Sozialdemokratie hier beschlossen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht hier um eine vernünftige und ausgewogene Abwägung der Rechtsgüter, nämlich auf der einen Seite des Rechtes auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Menschenrechtskonvention – und dieses Grundrecht schließt auch das Recht ein, die freie Meinungsäußerung publizistisch zu äußern – und auf der anderen Seite des Grundrechtes auf Wahrung der Intimsphäre, des familiären Bereichs, der persönlichen Sphäre.

Da wundert es mich schon, dass der Klubobmann ausgerechnet einer Fraktion wie der Grünen, die hier immer vorgeben – auch heute hat er das wörtlich gesagt –, die bürgerlichen Rechte hochzuhalten, kein einziges Wort darüber verloren hat, wie der Herr Justizminister Ihnen zu Recht vorgehalten hat, dass die individuellen bürgerlichen Freiheitsrechte auf Wahrung der Integrität des Familienlebens, der Intimsphäre gesichert sein müssen. Genau das vermisse ich! (Abg. Öllinger: Schaffen Sie die Rasterfahndung ab!)

Die Zeitungen, die Journalisten, die Medien, Herr Kollege Pilz, haben es selbstverständlich leicht, sich publizistisch Gehör zu verschaffen, aber der Einzelne, der durch eine publizistisch negative, unwahre, auch bloßstellende Berichterstattung, vielleicht über sein Privatleben, unter die Räder kommt, der kann sich nicht wehren, der bleibt auf der Strecke. Da gilt es, eine sinnvolle Balance auch im Sinne der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu finden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Aufregung ist vorbei, die SPÖ ist fort ...! – Abg. Dr. Khol: Aber der "Euroteam" spricht noch zu uns! – Abg. Haigermoser: Der wird uns heute sagen, wie hoch die Honorarnote war!)

16.51

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In dem heute von den Grünen eingebrachten Dringlichen Antrag zur Presse- und Meinungsfreiheit gehen diese mit


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