Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 153

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17.02

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu dem von den Grünen eingebrachten Dringlichen Antrag betreffend Presse- und Meinungsfreiheit stelle ich zunächst Folgendes fest: Ein faires, unabhängiges Verfahren gilt als Menschenrecht für den Einzelnen genauso wie das Menschenrecht der Medienfreiheit. Ich persönlich in meiner Funktion als Menschenrechtssprecher möchte alle Aspekte des Menschenrechtes in einem geschützten und ausgewogenen Verhältnis, also in Balance sehen.

Weiters hebe ich deutlich hervor, dass es mir darum geht, die Materie wieder zu versachlichen, um sie einer konstruktiven Diskussion zuführen zu können. Darüber hinaus liegt das Strafprozessreformgesetz als Entwurf vor. Es bietet sich also noch genügend Zeit, um alle relevanten Punkte zu hinterfragen und zu diskutieren.

In der ganzen Diskussion um den Begutachtungsentwurf zur Reform des strafgerichtlichen Vorverfahrens sind mir aber ein paar Punkte besonders aufgefallen:

Die so sehr kritisierten Bestimmungen des § 56 sind bereits im ersten Diskussionsentwurf des Jahres 1998, also im Entwurf Michaleks enthalten und wurden damals in keiner Weise kritisiert.

Der ebenso kritisierte § 301 Strafgesetzbuch trat am 1. Jänner 1975 unter Justizminister Broda in Kraft – und meines Wissens sind bis jetzt Minister Broda noch von niemandem unzumutbare Härten und Menschenrechtswidrigkeit in der Strafgesetzgebung nachgesagt worden.

Wenn man diese Fakten kennt, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die grünen Kolleginnen und Kollegen hier vorsorglich eine "Lex Pilz" schaffen wollen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Ofner.  – Abg. Mag. Kogler: Das führt ja in die Irre!)

Außerdem muss hier hervorgehoben werden: Wenn man auf dem Standpunkt steht, die schutzwürdigen Interessen auch strafrechtlich schützen zu wollen, so müssen Beschuldigte und Journalisten, gerade aus meiner Position als Menschenrechtssprecher gesehen, gleich behandelt werden. Eine Strafbarkeit der Veröffentlichung nur dann, wenn sie durch den Beschuldigten vorgenommen wird, nicht aber, wenn sie durch Journalisten erfolgt, erscheint mir auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Pressefreiheit gleichheitswidrig. Ich möchte hier auch besonders hervorheben, dass die Rechtsanwaltskammer Wien die beabsichtigten Reformen begrüßt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle darf ich den Präsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer Dr. Peter Knirsch zitieren: Die Aufgeregtheit über die geplante Novelle der Strafprozessordnung wertet Dr. Knirsch als Ausdruck eines "verwilderten Rechtsverständnisses", weil das oberste Prinzip einer demokratischen Rechtsordnung ein faires Verfahren für jedermann zu sein hat.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Grünen zwar immer sehr gerne aus dem Bericht der "Weisen" zitieren, aber dabei außer Acht lassen, dass darin auch steht, dass die österreichische Regierung für die gemeinsamen europäischen Werte eintritt und dass Österreich, was die Beachtung der Rechte von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern anbelangt, nicht hinter den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurücksteht. Weiters hebt der Bericht ausdrücklich hervor, dass Österreich das einzige Land ist, in dem die Europäische Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es entspricht daher nicht den Tatsachen und es ist verwerflich, wenn die Grünen hier mit ihrem Dringlichen Antrag den Eindruck erwecken, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Österreich nicht den europäischen Standards entsprechen würde. Der Dringliche Antrag, und in diesem Zusammenhang auch der Misstrauensantrag ge-gen den Bundesminister für Justiz, ist daher aus meiner Sicht abzulehnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.07


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