Herr Kollege Haigermoser! Ich glaube nicht, dass Sie mir folgen können (Abg. Haigermoser: Ich möchte endlich wissen, wie hoch die Honorarnote war!), aber ich glaube, dass das auch relativ irrelevant ist. Das gilt auch für viele andere, denen Sie zuhören.
Der Medienrichter Professor Weis ist der Inbegriff für jene, die sich mit Medienrecht auseinandersetzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das jetzt mit der Honorarnote? Ich möchte gern die Höhe der Honorarnote wissen! Was haben Sie bekommen? Was hat Ihnen "Euroteam" gezahlt? – Abg. Haigermoser: In Schilling und in Euro! Es heißt ja "Euroteam"! Wie viel Euro haben Sie von "Euroteam" bekommen?) Er ist ein Richter in erster Instanz, der sich mit dem Medienrecht massiv auseinander setzt, und er sagt zu Ihrer "tollen" Novelle – von der Sie, Herr Bundesminister, heute erklärt haben, dass sie eigentlich gar nichts mit dem Medienrecht zu tun hätte – wortwörtlich, dass diese Neuerungen das Rad der Medienjustiz zurückdrehen würden, von Ungereimtheiten und falschen medienrechtlichen Definitionen abgesehen. Er sagt, es stehe auch in krassem Widerspruch zum Mediengesetz 1981.
Meine Damen und Herren von der Koalition, wenn Sie hier erklären, dass all das, nämlich die Einschränkung des Journalismus, nicht beabsichtigt sei, dann empfehle ich Ihnen wirklich: Lesen Sie sich die Erklärungen durch, die anlässlich des Mediengesetzes abgegeben worden sind! Da können Sie beispielsweise lesen (Abg. Ing. Westenthaler – auf eine Unterlage des Redners weisend –: Ist das die Honorarnote? – Abg. Haigermoser: Zeigen Sie die Honorarnote endlich vor!), dass der Justizausschuss die tragenden Gedanken dieser Bestimmungen befürwortet, nämlich dass der Persönlichkeitsschutz vorrangig durch einen zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch gegen den Medieninhaber anstelle der gerichtlichen Bestrafung der Journalisten gewährleistet werden soll.
Das ist eigentlich genau die entscheidende Bestimmung gewesen, die damals im neuen Medienrecht gekommen ist – Frau Kollegin, ich hoffe, Sie können das dann bestätigen –, nämlich die Entkriminalisierung der journalistischen Berufsausübung. Diese hat man zur zentralen Bestimmung erklärt. Wenn Sie hier heute erklären, man müsse etwas für die Opfer tun, für jene, in deren Rechte durch eine Veröffentlichung eingegriffen wird (Abg. Haigermoser: Sind Sie Opfer von "Euroteam"?), dann muss ich Ihnen sagen: Sie wissen ganz genau, das Sie das am allerbesten dadurch tun können, dass Sie die Entschädigungen, die Schadenersatzforderungen angemessen konstruieren. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich habe mich, bevor ich heute hier heruntergegangen bin, nochmals erkundigt, wo eigentlich im Bereich des Medienrechtes tatsächlich Änderungsbedürfnisse bestehen, wo nämlich diese Bußzahlungen oder diese Entschädigungen zu gering sind. Ich habe keinen eigentlichen Anlassfall gefunden. Das ist es eben, was Sie berücksichtigen sollen. Wir alle treten natürlich auch für das Grundrecht des Persönlichkeitsschutzes ein, nur: Mit der Antwort des Strafrechtes werden Sie das sicher nicht herbeiführen. Und deshalb wird ja auch so sonnenklar, was Sie wirklich wollen: weil das, was Sie zu wollen vorgeben, evidentermaßen dadurch widerlegt wird, dass es schon diese zivilrechtliche Bestimmung gibt.
Im Mediengesetz ist bereits all das, was Sie hier bekämpfen wollen, mit Entschädigungszahlungen sanktioniert. Daher bleibt tatsächlich eigentlich nur das eine Argument übrig – und das wurde ja auch deutlich an der Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft unter der Weisungsbefugnis des Justizministers Böhmdorfer vorgeht –, dass Sie hier ganz einfach gegen die Medien eine Bestimmung einsetzen wollen, die seit Jahrzehnten nicht mehr angewendet worden ist.
Ich glaube, aus diesem Umstand geht ganz sonnenklar hervor, dass der Rechtsstaat, den Sie vorgeben, hier vertreten zu wollen, nicht das ist, was man landläufig unter einem Rechtsstaat versteht. Daher werden wir diese Bestimmung in der Novelle mit allen möglichen Mitteln bekämpfen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Hoffentlich nicht mit Waffen, weil er von "allen Möglichkeiten" spricht!)
17.02
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.