Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 161

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auch eine Stimme aus dem Bärental: Steuererhöhungen zur Budgetsanierung sind ausgeschlossen.

Ja, meine Damen und Herren, was ist denn mit diesen Aussagen? Wo stehen Sie denn heute? Sie haben diese ungerechte und unsoziale Steuer eingeführt. Das ist die Handschrift der sozialen Kälte und der Herzlosigkeit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Der beispiellose Sozialabbau, der unter dieser Bundesregierung stattfindet, wird insbesondere auf dem Rücken von Beziehern von Unfallrenten ausgetragen. Die seit 1. Jänner dieses Jahres wirksame Besteuerung dieser Unfallrenten ist die bisher wahrscheinlich grausamste Art der Schröpfung jener, die ohnehin in dieser Gesellschaft benachteiligt sind, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, die zu den benachteiligten Bevölkerungsgruppen gehören, die ohnehin einen höheren Lebensaufwand zu bestreiten haben. (Abg. Dr. Pumberger: Die SPÖ 1988! Wie war das mit der SPÖ damals?) Sämtliche Befürchtungen, dass das Verständnis dieser Koalition von sozialer Treffsicherheit darin besteht, bei Beziehern unterer und mittlerer Einkommen abzukassieren, haben sich bestätigt.

Sie können sich nicht ausreden, meine Damen und Herren! Sie können nicht sagen, Sie hätten das nicht gewusst oder das wäre Ihnen halt passiert. Nein, das können Sie nicht, denn wir haben Ihnen das voriges Jahr ganz deutlich gesagt. Die SPÖ hat schon seit dem Sommer vorigen Jahres anhand konkreter Beispiele auf die unsoziale Auswirkung dieser Unfallrentenbesteuerung hingewiesen. Unsere Kritik wurde nach dem Regierungsbeschluss verstärkt. Ich erinnere Sie: Bei den Beratungen zum Budget 2001 haben auch Expertinnen und Experten der Behindertenverbände und der Interessenvertretungen der Arbeitnehmerorganisationen genau auf diese unsoziale Auswirkung hingewiesen. Sie haben nicht hingehört! Sie haben stur diesen Beschluss gefasst. (Abg. Dr. Pumberger: Welche Frist setzen Sie denn?)

Die SPÖ hat dann am 23. November vorigen Jahres noch einen Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz eingebracht. Was haben die FPÖ und die ÖVP gemacht? – Sie haben diesen Antrag abgelehnt! Wir haben dann noch eine namentliche Abstimmung in diesem Haus verlangt – es ist im Protokoll nachzulesen. Die Abgeordneten von FPÖ und ÖVP haben diesen Antrag abgelehnt. (Abg. Dr. Pumberger: Fristsetzung!)

Meine Damen und Herren! Sie können sich nicht ausreden, Sie sind schuldig an diesem Missstand bei den Unfallrenten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Vor allem haben Sie das auch bereits im Budget 2001 vorgesehen. Ich erinnere Sie daran – ich habe das schon einmal zitiert –: Sie haben 2 Milliarden Schilling von den rund 107 000 Unfallrentnern vorgesehen, die insgesamt 6 Milliarden Schilling bekommen. Sie haben also vorgesehen, dass Sie ein Drittel in Form einer Steuer für das Budget abschöpfen können.

Und was haben Sie für die Stiftungsnutzer, die Prinzhorns et cetera, die es sich richten können, die ihre Vermögen und Betriebe in Stiftungen einbringen, vorgesehen? Für die haben Sie einen Budgetposten von 500 Millionen Schilling eingeplant! 2 Milliarden Schilling hier, 500 Millionen Schilling da. Sie ersehen daraus die Ungleichgewichtigkeit dieser Budgetpolitik. Und die lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich könnte Ihnen noch eine ganze Liste von Beispielen anführen. Auch die so genannte Reparatur, die Sie hier ankündigen, ist von solch einer Kuriosität, dass es direkt traurig ist, dass man das hier zitieren muss. Die FPÖ-Chefin hat die Härteklausel vorige Woche als "Gebot des Herzens" vorgestellt. Aber bei näherem Hinschauen hält diese Ankündigung nicht das, was versprochen worden ist. Es ist doch völlig kurios, wenn man sich vorstellt, dass jemand, der vor dem 30. Juni eine Unfallrente zugesprochen erhält, diesen so genannten Härteausgleich bekommen soll, dass ihn aber jemand, dem eine Unfallrente nach dem 1. Juli zugesprochen wird, nicht bekommen soll.

In Ihrem Ministerratsbeschluss ist noch ein Satz drinnen, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss, meine Damen und Herren. Es heißt hier, dass diese einbehaltene Steuer zwar zurückgefordert werden kann, aber es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Und dann heißt es


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