Wir haben reagiert. Es gab einen Entschließungsantrag hier im Hohen Haus, die Bundesregierung möge diese Härtefälle beseitigen. Schnell ist es gegangen. Ich gratuliere der Bundesregierung mit dem Herrn Staatssekretär, mit dem Herrn Sozialminister, mit dem Herrn Finanzminister, mit dem Herrn Wirtschaftsminister. (Abg. Haidlmayr: Und die Zahl der Zivildiener ist noch gekürzt worden!) Alle haben sie zusammengeholfen, um diese Regelung, dass Menschen, die insgesamt 20 000 S erhalten, die Steuer zurückbekommen und bis 23 000 S eine Einschleifregelung bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Plank: Aber das ist kein Rechtsanspruch! Nur wenn Geld im Fonds ist!)
Wenn man wie Frau Haidlmayr ein Abgeordnetengehalt von 100 000 S hat, dann, das muss ich schon sagen, ist das kein Härtefall, Frau Haidlmayr. (Abg. Oberhaidinger: Das ist geschmacklos! – Abg. Haidlmayr: Sie sind geschmacklos!) Man sollte mit den Beziehern einer Invaliditätspension oder mit jenen, die einen Unfall in ihrer Freizeit erlitten haben, auch ein bisschen solidarisch sein. Aber da haben Sie überhaupt keine Skrupel, dass die in voller Höhe besteuert werden.
Wenn Sie heute sagen, die SPÖ hat die Besteuerung der Unfallrenten von Anfang an abgelehnt, möchte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ – das "sehr" möchte ich zurücknehmen: meine verehrten –, daran erinnern: Sie waren nicht diejenigen, die sie von Anfang an abgelehnt haben, Sie waren die Erfinder der Besteuerung der Unfallrenten! Erinnern Sie sich noch an 1988? (Abg. Verzetnitsch: Lesen Sie Ihren eigenen Antrag!)
Sozialminister Geppert und Finanzminister Lacina waren es. Wissen Sie, wie der Sozialist Lacina und der Sozialist Geppert das damals begründet haben, dass man die Unfallrentner besteuern muss? (Abg. Mag. Plank: Nehmen Sie Stellung zur jetzigen Problematik! Nehmen Sie Stellung zu Ihrer Politik, Herr Pumberger!)
Sie haben das folgendermaßen begründet: "Wir haben bisher schon die steuerliche Ungleichbehandlung von" Unfallrentnern und Invalidenrentnern "gehabt, je nachdem, ob es Arbeitsunfälle oder Freizeitunfälle waren, Unfälle, die sich nicht während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit ereignet haben." "Es war die ... Auffassung und Zielsetzung, durch die Besteuerung beider zu einer Gleichbehandlung beizutragen." (Abg. Verzetnitsch: Weiterlesen! Weiterlesen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das waren die Erfinder der Unfallrentenbesteuerung: Sozialist Lacina und Sozialist Geppert, mit starker Unterstützung des Sozialdemokraten Verzetnitsch, der das heute noch vertritt. (Abg. Verzetnitsch: Sie müssen Ihren eigenen Antrag weiterlesen! Weiterlesen!) Sie haben damals keine Einschleifregelung geschaffen. Sie haben die Härtefälle völlig außer Acht gelassen. Sie haben da keine Skrupel gehabt, dass Bezieher von Mindesteinkommen ausgenommen werden. Wir haben reagiert, und das war eine gute Sache. Man muss, wenn Schwachstellen auftreten, auch genug Rückgrat haben, das einzugestehen und schnell zu handeln und das zu beseitigen. Das ist geschehen, und ich glaube, dass es ganz richtig und wichtig war.
Sehr verehrte Damen und Herren! Sie wollen heute mit dem Antrag 387/A des Herrn Gusenbauer eine Frist setzen. Da steht drinnen, 2 Milliarden Schilling werden den Behinderten weggenommen. (Abg. Mag. Plank: 2 Milliarden nehmen Sie den Unfallrentnern weg! Das sind Ihre Zahlen!) – Haben Sie vergessen oder überhaupt nicht registriert, dass ihnen eine Milliarde in Form der Behinderten-Milliarde refundiert wird? Haben Sie vergessen, dass durch die Regelung der Bundesregierung 600 Millionen Schilling refundiert werden? Da bleibt nicht mehr viel übrig. (Abg. Öllinger: Warum machen Sie es dann?) 60 Prozent werden als Härtefälle eingestuft, 60 Prozent aller Unfallrentenbezieher werden von dieser Regelung der Bundesregierung und somit von der Besteuerung ausgenommen. Sie bekommen die Steuer refundiert, und das ist gut so. (Abg. Dietachmayr: Falsch! Kein Rechtsanspruch! – Abg. Mag. Plank: Falsch, Herr Pumberger!)
Die Behindertenmilliarde bleibt, und für Schwerstversehrte bleibt die Erhöhung des Zuschlags zur Invaliditätspension von 20 auf 50 Prozent auch bestehen. Den weniger schwer Versehrten bleiben ihre 20 Prozent auch erhalten. Das sind Leistungen sozialpolitischer Art, die die SPÖ