Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 190

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deutet, so ist das sowohl ein Informationsmangel als auch, so meine ich, eine Frage sehr unterschiedlicher Zugänge.

Herr Bundesminister! Ich möchte dich konkret ansprechen, weil "Natura 2000" im November des Vorjahres behandelt wurde, aber bis heute diese Koordinierung der Länder nicht erfolgt ist. Ich glaube jedoch, dass verschiedene Vertragsverletzungsverfahren, die Österreich nun drohen, eine Strategie des Bundes notwendig machen, die ich allerdings nicht erkenne. Nun versucht die Europäische Union, bei Nichteinhaltung oder dann, wenn keine entsprechende Meldung erfolgt, eine gewisse Verknüpfung mit bestimmten Maßnahmen vorzunehmen, sei es, dass sie mit dem Aussetzen von Finanzmitteln droht oder auch damit, bestimmte Strukturen von Mitteln nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Das wäre gerade für die Ostregion und die grenznahen Gebiete ein besonders schmerzlicher Vorgang.

Herr Bundesminister! Ich meine daher einmal mehr, dass es notwendig ist – ich sage das auch als ehemaliger Landesvertreter –, den Naturschutz als Bundesverantwortung zu verankern. Wenngleich die grundsätzliche Kompetenz bei den Ländern verbleiben soll, heißt das nicht, dass der Bund seiner gesamtstaatlichen und vor allem seiner internationalen Aufgabe nicht gerecht werden soll. Das bedeutet für mich, dass wir uns wirklich davon wegentwickeln müssen, in der Verbindungsstelle der Länder in Wirklichkeit nichts anderes zu sehen als eine Briefträgerfunktion, nicht aber eine gestaltende Funktion. So meine ich, dass ein Bundesgesetz über Schutz und Pflege der Natur und Landschaft notwendig wäre, um entsprechende länderübergreifende Mindeststandards festzulegen und damit letztlich auch die Gesamtverantwortung gegenüber einer internationalen Gemeinschaft wahrnehmen zu können.

In diesem Sinne, Herr Bundesminister, sollten wir die Gespräche fortsetzen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier. – Bitte.

19.40

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Abgeordneten Glawischnig vom Dezember 1999 hatte zum Ziel, dass Kompetenzen im Bereich des Naturschutzes teilweise von den Ländern zum Bund wandern. Zum Beispiel sollte eine Bundeskompetenz im Rahmen von "Natura 2000" geschaffen werden. Laut dem zweiten Punkt dieses Antrages sollte sich die Bundesregierung auch um die Finanzierung der Kosten für die Abwicklung der "Natura 2000"-Maßnahmen kümmern.

Frau Kollegin Glawischnig! Sie wissen, dass Naturschutz in Österreich Ländersache ist, und ich meine, dass das auch richtig ist, denn Naturschutz ist mit gutem Grund eine typische Regionalkompetenz, und das sollte er im Wesentlichen auch bleiben. Diese Tatsache war einer der Hauptgründe dafür, dass der Antrag der Kollegin Glawischnig im Ausschuss im Dezember des vorigen Jahres keine Mehrheit gefunden hat und abgelehnt wurde.

Richtigerweise wurde im Ausschuss dann ein Antrag der Regierungsparteien eingebracht, nach welchem die Länderkompetenzen nicht beschnitten werden, der aber auch die Kostenfrage für "Natura 2000" behandelt. Ein weiterer, sehr wesentlicher Punkt dieses Antrages, den ich sehr positiv sehe, besagt, dass in Zukunft im so genannten ÖPUL-Beirat auch die Landesnaturschutzbehörden vertreten sein sollen. Das ist gelebter Föderalismus und keine Beschneidung des Föderalismus!

Wenn man über "Natura 2000" spricht, dann muss man aber auch etwas über Niederösterreich sagen. Insbesondere möchte ich eine Bemerkung zu meinem Vorredner, Abgeordnetem Bauer, machen, der gemeint hat, dass er im Zusammenhang mit der Realisierung von "Natura 2000" in Niederösterreich teilweise fundamentalistische Ansätze erlebt hat. – Herr Kollege Bauer! Ich sehe das nicht so. Für mich und für uns ist es aber völlig unverständlich, wieso Niederösterreich gleich ein Drittel, nämlich fast 33 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiet nach Brüssel


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