Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 191

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gemeldet hat. Im Vergleich dazu hat Oberösterreich ganze 3 Prozent gemeldet. Dem Vernehmen nach hat man in Niederösterreich in diesem Zusammenhang schon das große Förderungsfüllhorn gesehen und aus diesem Grund die Meldung nach Brüssel derart übertrieben! (Zwischenruf des Abg. Dr. Hannes Bauer. )

Allerdings bedeuten Maßnahmen im Rahmen von "Natura 2000" natürlich auch massive Bewirtschaftungsnachteile und Kosten für unsere Bauern und Gewerbetreibenden. Das muss auch klar sein! Daher sollte man in Niederösterreich diesen Fehler raschest korrigieren, damit nicht unsere Bauern und Gewerbetreibenden unnötig geschädigt und belastet werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Naturschutz soll in erster Linie Ländersache bleiben. Wir werden daher nicht dem Antrag der Abgeordneten Glawischnig, sondern dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

19.44

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Weinmeier! Es hat mich jetzt sehr "überrascht", dass Sie meinem Antrag nicht zustimmen werden.

Trotzdem möchte ich jetzt noch einmal die Problematik beschreiben, weil wir in diesem Zusammenhang sehenden Auges auf eine doch sehr teure Angelegenheit zusteuern. – Ich weiß nicht, ob Sie das mitverfolgt haben: Im Juli vergangenen Jahres gab es quasi einen Meilenstein in der europäischen Rechtsgeschichte, es wurde nämlich erstmals ein Mitgliedsland zu einer Geldstrafe wegen Nichtumsetzung von EU-Recht verurteilt. Für Beobachter war es auch nicht überraschend, dass es sich hiebei um Umweltrecht handelte: Griechenland wurde zu einer Zwangszahlung von 20 000 j pro Tag verurteilt, und das ist relativ viel Geld. 280 000 S pro Tag sind in Summe, hochgerechnet auf ein Jahr, 100 Millionen Schilling.

Ich habe nichts dagegen, dass die Bundesländer die Naturschutzkompetenz innehaben. Im Gegenteil: Das kann unter vielen Gesichtspunkten durchaus auch Sinn machen! Im Moment haben wir allerdings ein massives Problem. Es sind über 20 Verfahren anhängig, es gibt Horizontalbeschwerde gegen sage und schreibe 87 österreichische Rechtsmaterien bezüglich der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und 64 bezüglich der Vogelschutzrichtlinie. Wir haben da sehr wohl ein sehr großes Problem, und solange die Bundesländer weiterhin diesen Kurs steuern und es einfach nicht schaffen, einen EU-rechtskonformen Zustand herzustellen, ist es durchaus angebracht, darüber nachzudenken und zu diskutieren, ob man nicht eine Grundsatzgesetzgebung betreffend Naturschutz auf Bundesebene verankern und den Ländern die Ausführungsgesetze überlassen soll.

Wie gesagt: Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man Kompetenzen ausfüllt und den Verpflichtungen, die man international und EU-rechtlich hat, tatsächlich nachkommt. Wenn man aber jetzt auf ein solches "Mörderverfahren" vor dem Europäischen Gerichtshof mit unter Umständen sehr teuren Konsequenzen zusteuert, dann muss meiner Meinung auch eine Diskussion darüber stattfinden, was wirklich eine sinnvolle Regelung ist. Wir diskutieren jetzt über eine Aufgabenreformkommission, und es gibt große Untersuchungen dazu; die Antwort von Ihrer Seite, was man mit den Bundesländern in diesen anhängigen Verfahren macht, steht jedoch noch aus. Es werden nicht nur Rechtsmaterien nicht umgesetzt, sondern es gibt ständige Streitereien um Projekte, und das ist wiederum ein Beleg dafür, dass der Naturschutz vor allem in den Ländern nicht jenen Stellenwert hat, den er eigentlich haben sollte. (Beifall bei den Grünen.)

Dass wir wegen blöder Golfplätze, wegen Straßenprojekten oder wegen irgendwelcher kleinerer Pferdeparks wie der Welscher Halten jedes Mal mit der Europäischen Union in Konflikt


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