Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 192

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kommen, das ist wirklich ein Armutszeugnis für den Stellenwert, den Naturschutzpolitik in den Bundesländern hat! (Beifall bei den Grünen.)

Das Pikante an der ganzen Sache ist, dass nicht die Bundesländer dazu verpflichtet werden, Zahlungen zu leisten, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, sondern der Bund, die Republik Österreich! Deswegen bitte ich noch einmal darum, sich zu bemühen, eine ernsthafte Antwort auf dieses Problem, auf das wir zusteuern, zu finden, und nicht nur zu sagen, dass das eben Landeskompetenz ist und in alle Ewigkeit so bleiben soll.

Zum Zweiten: Die ganze "Natura 2000"-Problematik ist ein typisches Beispiel für widerstreitende Interessen, für welche man einen Ausgleich finden muss. Das Vorgehen der Europäischen Union, das fehlende Funktionieren und die mangelnde Umsetzung mit weiteren Geldfragen zu verknüpfen, halte ich für eine sehr gute und effiziente Lösung. Wie es in der Vergangenheit gelaufen ist, dass man quer durch Europa alle Mitgliedstaaten dazu zwingen muss, Richtlinien, die teilweise schon 25 Jahre alt sind, umzusetzen, das geht mittelfristig einfach nicht mehr! Wir sind nämlich im Naturschutzbereich mit Fragen konfrontiert, die über eine nationale Beurteilung hinausgehen.

Wenn man sich vor Augen führt, dass alle 20 Minuten eine wild lebende Tier- und Pflanzenart für immer von diesem Planeten verschwindet, dann denke ich, dass das keine so unernste Angelegenheit ist, die man auf die lange Bank schieben und sagen kann, dass Naturschutz auf keinen Fall auf Kosten unserer Wirtschaft und unserer Landwirtschaft gehen darf. Diesbezüglich tragen wir große Verantwortung für kommende Generationen, gerade im Hinblick auf unsere alpinen Regionen mit deren unglaublichen Reichtum sowie auch auf unsere pannonischen Klimazonen. Daher meine ich, dass eine ernsthafte Umsetzung von Naturschutzrecht keine Frage von Interessenausgleich ist. Vielmehr gibt es in diesem Zusammenhang nur eine einzige Priorität, um diesen großen Herausforderungen in adäquater Weise zu begegnen: Der Naturschutz muss in den nächsten Jahren absolut vorrangig sein! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

19.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

19.49

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Glawischnig, ich finde es nicht sehr zielführend, wenn Sie sich speziell im Naturschutz nicht auf die sachliche, sondern auf die polemische Ebene begeben. Es ist einfach nicht sachlich, von Beschwerden über Österreich ausgehend gleich den Schritt zu Verurteilungen von Griechenland zu machen. Das kann doch nicht der Weg sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Das bedarf einer sachlichen Diskussion und keiner Hysterie. (Abg. Dr. Glawischnig: Es laufen zwei Verfahren vor dem EuGH!) Ja! Aber es gibt keine Verurteilungen! Eine Anschuldigung bedeutet noch lange keine Verurteilung, und wir brauchen eine sachliche Diskussion!

Geschätzte Damen und Herren! Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 besteht für Österreich auch die Verpflichtung zur Umsetzung der Naturschutzrichtlinien der EU. Grundlage für "Natura 2000" sind die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie. Beide sind in den EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2004 national umzusetzen, indem die wichtigsten Gebiete als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Diese Flächen bilden dann das Netzwerk "Natura 2000".

Österreich hat bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht weniger als 160 Gebiete – das sind 16 Prozent des Staatsgebietes – als "Natura 2000"-Flächen genannt und zählt somit zu einem der ambitioniertesten Länder in der EU. Laut österreichischer Bundes-Verfassung liegen alle Angelegenheiten des Naturschutzes in Gesetzgebung und Vollzug im Kompetenzbereich der Bundesländer: Auf Grund des föderalen Aufbaus Österreichs und der unterschiedlichsten ökologischen Strukturen Österreichs sehe ich diese derzeitige Kompetenzlage als in hohem Maße gerechtfertigt an.


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