Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 193

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Dass die Wogen in manchen ländlichen Gebieten in Bezug auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie hoch gegangen sind, ist darin begründet, dass in der Vergangenheit nicht konkret gesagt wurde, wie die unbestimmten Begriffe "Verschlechterungsverbot" und "Verträglichkeitsprüfung" tatsächlich zu verstehen sind. Weiters ist zu bemängeln, dass in der Vergangenheit Entscheidungen im Naturschutzbereich von politisch Verantwortlichen am grünen Tisch getroffen wurden und es erst auf Grund massiven politischen Drucks von Seiten der Betroffenen zu einem Dialog und zu Gesprächen gekommen ist, die eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Lösung des Problems sind.

Gerade von diesem Blickwinkel her ist es absolut nicht sinnvoll, Lösungen auf Bundesebene zu suchen. Vielmehr muss man erkennen, dass die in hohem Maße unterschiedlichen Naturräume nur individuell mit den Betroffenen bewertet werden können. Regionale Dialogplattformen sind daher die einzige Antwort!

Moderner Naturschutz verlangt eine Abkehr vom rein ordnungspolitischen Verbotsnaturschutz. Eine sinnvolle Antwort darauf ist eine Stärkung des Kooperationsprinzips. Naturschutz wird in Zukunft nur dann erfolgreich sein, wenn die betroffene Landbevölkerung von Anbeginn mit eingebunden ist.

Österreich hat bereits in den vergangenen Jahren mit seinen ÖPUL-Programmen, die europaweit als beispielhaft gelten, gezeigt, dass die Erhaltung unserer natürlichen ländlichen Lebensräume oberste Priorität genießt. Besonders erwähnt werden muss, dass Österreich über 30 Naturparks verfügt, die über 3 Prozent des Staatsgebiets ausmachen.

In Bezug auf nationale Förderung des Naturschutzes weise ich darauf hin, dass sowohl das Programm für die ländliche Entwicklung als auch das Umweltprogramm ÖPUL für den Naturschutz geöffnet werden, und es ist unser Anliegen, dass auf Grund nationaler Förderungen Gelder von der Europäischen Union als Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden und wir diese im vollen Umfang ausschöpfen können.

Zusammenfassend und abschließend muss festgestellt werden, dass Naturschutz für alle sehr bedeutsam ist, dass dieser aber nur im Einklang mit der Natur und den betroffenen Menschen umgesetzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

19.54

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Naturschutz ist in Österreich eine Angelegenheit der Länder. Das wurde heute schon mehrmals erwähnt. Es gibt neun verschiedene Landesgesetze und kein einheitliches Bundesnaturschutzgesetz. Die Bundesregierung ist säumig, eine einheitliche bundesweite Lösung oder Regelung einzuführen; dasselbe gilt auch für den Tierschutz. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, ein gesamteuropäisches Netzwerk der wichtigsten Naturschutzgebiete Europas einzurichten, um langfristig Tier- und Pflanzenarten zu schützen. "Natura 2000" heißt dieses Programm, mit dem Flora, Fauna und schützenswerte Lebensräume erhalten werden sollen. Es soll ein Netzwerk an Schutzgebieten in ganz Europa entstehen, es sollen jedoch keine neuen Naturschutzgebiete geschaffen werden, in denen jegliche Tätigkeit des Menschen untersagt ist. Vielmehr könnte es in den ausgewiesenen Schutzgebieten auch erforderlich sein, dass bestimmte Tätigkeiten des Menschen beibehalten oder sogar gefördert werden.

Besonders zu begrüßen ist das Ziel der harmonischen Koexistenz zwischen Wirtschaft und Naturschutz. Es soll ein Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und dem Naturschutz stattfinden, was ich persönlich auch für sehr sinnvoll halte, denn erstens ist eine florierende Wirtschaft langfristig nur auf einer intakten ökologischen Grundlage möglich und zweitens sind Investitionen in den Umwelt- und Naturschutz bei wirtschaftlichem Wohlstand leichter finanzierbar.


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