Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 215

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Umdenkprozess in Gang gesetzt, und ich denke mir, meine Damen und Herren, Sie werden sich, wenn Sie diese Anträge ablehnen, in einigen Monaten oder Jahren einigermaßen über die Chancen wundern, die Sie dadurch versäumt haben. Es geht dabei nämlich auch um die Sicherung von Zukunftsmärkten für die österreichische Landwirtschaft. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.

21.28

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Pirklhuber, Sie wissen aber schon, dass das ÖPUL das größte Pestizidreduzierungsprogramm ist, das es in der Europäischen Union gibt. Wir sind im Vergleich mit anderen europäischen Ländern schon auf äußerst niedrigem Niveau. Allerdings kann man Österreich natürlich nicht mit Staaten wie Schweden oder Finnland vergleichen, die sehr extensiv genutzte, große Flächen im Norden aufweisen, wo auf Grund der kalten Temperaturen kaum Schädlinge auftreten können.

Herr Abgeordneter Pirklhuber! Bei Herbiziden und Fungiziden gibt es beispielsweise seit 1995 keine Steigerung mehr, und bei den Insektiziden konnten wir den Verbrauch von 122,8 Tonnen im Jahr 1995 auf 87,7 Tonnen absenken. Das sind immerhin 70 Prozent des Wertes des Jahres 1995. Bei den Wachstumsregulatoren ist der Einsatz – das haben Sie selbst erwähnt – von 17,3 Tonnen auf 4,7 Tonnen, also auf einen Wert von 26 Prozent zurückgegangen. Man sollte diese Bemühungen schon auch anerkennen.

Ich möchte mich aber schwerpunktmäßig mit dem Landwirtschaftsgesetz befassen, denn auch da wäre die Forderung gewesen, das Landwirtschaftsgesetz zu novellieren. Ich glaube, dass die Ziel-Paragraphen des Landwirtschaftsgesetzes nach wie vor höchste Aktualität haben, und ich möchte deshalb den § 1 in Erinnerung rufen, nämlich das, was unser Landwirtschaftsgesetz als Ziel definiert – ich zitiere –:

"Ziel der Agrarpolitik und dieses Bundesgesetzes ist es, unter Bedachtnahme auf die gemeinsame Agrarpolitik

1. eine wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige, bäuerliche Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten, wobei auf die soziale Orientierung, die ökologische Verträglichkeit und die regionale Ausgewogenheit unter besonderer Berücksichtigung der Berggebiete und sonstigen benachteiligten Gebiete Bedacht zu nehmen ist" – ich frage mich: Was haben Sie gegen diese Formulierung einzuwenden? –,

"2. die vielfältigen Erwerbs- und Beschäftigungskombinationen zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen auszubauen,

3. die agrarische Produktion, Verarbeitung und Vermarktung marktorientiert auszurichten,

4. die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, insbesondere durch strukturelle Maßnahmen zu erhöhen, dabei ist auf eine leistungsfähige, umweltschonende, sozialorientierte, bäuerliche Landwirtschaft besonders Bedacht zu nehmen" – das ist bereits das Ergebnis der von Minister Riegler unter tatkräftiger Mitwirkung des jetzigen Landwirtschaftsministers, der damals im Ministerbüro mit diesem Thema beschäftigt war, konzipierten ökosozialen Agrarpolitik (Beifall bei der ÖVP)  –,

" 5. den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen und

6. die Landwirtschaft unter Bedachtnahme auf die Gesamtwirtschaft und die Interessen der Verbraucher zu fördern, damit sie imstande ist,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite