Jahres zu einer Beschlussfassung kommen wird, sodass wir in der zweiten Hälfte des Jahres 2001, also beginnend mit dem dritten Quartal dieses Jahres, auf Antragstellung mit einer Rückzahlung in Härtefällen und schlussendlich dann im letzten Quartal dieses Jahres mit der gänzlichen Neuregelung beziehungsweise Rückzahlung zumindest für Härtefälle bis 20 000 S Bruttoeinkommen und darüber hinaus auch für Härtefälle bis etwa 23 000 S Bruttoeinkommen rechnen können.
Frau Abgeordnete! Mit Ihrer Frage haben Sie insofern Recht, als es keinen direkten Rechtsanspruch gibt. Bezüglich der Behebung der Härtefälle und der Auszahlungen wird jedoch derzeit in meinem Ministerium ein Verfahren eingeleitet, das auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes überprüft wird, um auch die von Ihrer Fraktion aufgeworfenen Verfassungsbedenken so abzuklären, dass wir sicher sein können, dass die Restituierung in jenen Fällen, die wir wünschen und die die Bundesregierung und die Frau Vizekanzlerin versprochen haben, auch tatsächlich verfassungskonform erfolgt. – Das ist ein wichtiger Beitrag.
Frau Kollegin Silhavy! Ich glaube daher – es ist mir wichtig, das festzustellen –, dass über den Fonds, über den das abwickelt wird, auch andere Fälle abgewickelt werden können. Dies entspricht durchaus der Tradition der vorangegangenen Regierungen, als Ihre Fraktion den Vorsitz in der Bundesregierung gehabt hat, denn da wurden ebenfalls Fälle ohne Rechtsanspruch, aber mit einer entsprechenden Bindung der Beamten, mittels Verordnung im Verordnungsweg abgewickelt.
Mit dieser Vorgangsweise betreffend die Abwicklung der Restitution der Härtefälle befinde ich mich also durchaus in der Tradition des Sozialministeriums der vorangegangenen Regierungen, weil auch dort die Abwicklung mittels Bindung und Verordnung und nicht mittels Rechtsbindung erfolgt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Bundesminister! Wenn ich jetzt Ihren Ausführungen richtig gefolgt bin, so bedeutet das einen ungeheuer großen bürokratischen Aufwand.
Wie viel von diesen 600 Millionen Schilling wird den Menschen tatsächlich zugute kommen, wenn Sie bereits im Vorhinein solch einen bürokratischen Aufwand dafür betreiben müssen?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy! Ich darf Ihnen und auch der Öffentlichkeit folgende Kennzahlen bekannt geben: Insgesamt beziehen 108 000 Menschen eine solche Unfallrente. Davon werden auf Grund der Ausgleichszahlungen etwa 60 000 – davon wiederum etwa zwei Drittel Pensionisten – positiv betroffen sein und einen entsprechenden Ausgleich bekommen.
Insgesamt sollen in der Anfangsphase maximal 40 Beamte für ganz Österreich zur Abwicklung herangezogen werden. Diese 40 Beamten sind derzeit im Stand meines Hauses, in den Bundessozialämtern, und wickeln gleichzeitig auch entsprechende Zahlungen für das Arbeitsmarktservice Österreich ab, sodass es zu keiner Aufblähung des Beamtenapparates kommen wird, sondern Beamte, die im Stand meines Hauses sind, eine zusätzliche Aufgabe zu erledigen haben werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich gehe davon aus, dass wir, wenn die Vernetzung zwischen dem Finanzministerium und den Versicherungsanstalten ordnungsgemäß funktioniert, eine unbürokratische, schnelle Abwicklung dieser Zahlungen erreichen werden. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol – in Richtung SPÖ –: Eingefahren! – Abg. Ing. Westenthaler: Lässt keine Fragen mehr offen!)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Schender, bitte.