Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 10

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Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mit den Einnahmen aus der Besteuerung der Unfallrenten soll auch die Behindertenmilliarde finanziert werden. Können Sie uns berichten, welche Maßnahmen Sie zu tätigen beabsichtigen beziehungsweise haben Sie schon erste Erfahrungen mit diesen Maßnahmen gemacht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Mit der Behinderten-Milliarde haben wir bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Bundessozialämter in ganz Österreich haben mehr als 250 Anträge bekommen. Derzeit ist bereits etwa ein Drittel der vorgesehenen Summe, der Behinderten-Milliarde, für Projekte vergeben. Etwa das gleiche Volumen, also noch einmal 340 Millionen Schilling, ist derzeit im Vergabestadium, und das restliche Drittel sollte am Ende dieses Jahres eigentlich auch ausgeschüttet sein, sodass wir davon ausgehen können, dass – das hat auch der Herr Bundeskanzler der Öffentlichkeit schon immer mitgeteilt – die Behindertenmilliarde voll für die Behinderten in Österreich zur Anwendung kommt.

Wir sind darüber hinaus auch bestrebt, mit der Behindertenmilliarde den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. – Herr Abgeordneter Schender! Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass die Arbeitsmarktzahlen der ersten drei Monate dieses Jahres, die gerade für behinderte Arbeitnehmer einen erfreulichen, überproportionalen Zugang zum Arbeitsmarkt aufzeigen, einen ersten Erfolg der Behinderten-Milliarde bedeuten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Donabauer, bitte.

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Besteuerung der Unfallrenten, die im Jahr 1988 bereits erstmals versucht wurde, ist nunmehr deshalb eingeführt worden, um alle Einkommen steuerlich gleich zu behandeln. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme.

Wir haben in der Zwischenzeit auch sehr deutlich erkennen können, dass es die soziale Gestion dieser Regierung war, allen Rentnern mit einer Erwerbsminderung über 70 Prozent eine zusätzliche Zusatzrente in der Höhe von 30 Prozent zu geben.

Herr Minister! Meine Frage lautet: Wird diese Zusatzrente in der Höhe von 30 Prozent ab 70 Prozent M.d.E. im Härteausgleich berücksichtigt werden: ja oder nein? Und wenn ja, wie?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Abgeordneter! Ich bin Ihnen für diese Frage dankbar, weil es damit möglich ist, darzustellen, wie die Versteuerung tatsächlich erfolgt ist.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass im Jahre 1989 die Versteuerung rückwirkend – rückwirkend! – ab 1988 eingeführt worden ist. Diese Versteuerung hat für den Zeitraum 1989/90 bestanden. Sie ist dann vom Verfassungsgerichtshof nicht wegen Verfassungsbedenken gegen die Besteuerung, sondern wegen Verfassungsbedenken bezüglich der Gestaltung der Besteuerung aufgehoben worden.

Ich halte es für wichtig, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dass gerade für die am meisten Betroffenen, also für jene, die eine über 70-prozentige Behinderung haben, eine deutliche Verbesserung auf Grund der Erhöhung von 20 auf 50 Prozent erfolgt ist. Ich darf weiters darauf hinweisen, dass ich auch deswegen Wert darauf gelegt habe, dass keine reine Zweckbindung erfolgt, weil es gerade innerhalb des ungerechten Systems, das wir übernommen haben, zu deutlichen Härtefällen für Behinderte, die schon jahre- oder jahrzehntelang diese Behinderung haben, gekommen ist.


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