Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 11

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Ich darf Ihnen hier einiges mit auf den Weg geben, das in der Öffentlichkeit größtenteils nicht so evident ist. Im Jahre 1960 betrug die Höchstbemessungsgrundlage 1 400 S, 80 Prozent davon haben damals eine Rente in der Höhe von 1 120 S ergeben. Im Jahre 1980 war die Höchstbemessungsgrundlage 14 359 S, die höchstmögliche Invaliditätsrente hat damals 11 487 S betragen. Wenn man im Gegensatz dazu betrachtet, dass in den letzten fünf Jahren die Höchstsätze bei 26 000 S beziehungsweise jetzt 35 000 S liegen, dann sieht man, dass bei den Schwerbehinderten auf Grund der Valorisierung in den letzten Jahren und Jahrzehnten – wenn sie mehr als zwei Jahrzehnte diese Behinderung haben – deutliche Härten auftreten. Ich möchte für diese Gruppe die Härten mindern. Dort, wo keine Härten aufgetreten sind, wird selbstverständlich nichts berücksichtigt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Die Unfallrentenbesteuerung, die seit 1. Jänner in Kraft ist, wird nicht nur von der Opposition, sondern auch von namhaften Experten als verfassungswidrig dargestellt. Jetzt haben Sie eine Änderung gemacht, und diese Änderung, diese verfassungswidrige Unfallrentenbesteuerung, ist noch verfassungswidriger als jene, die wir bereits haben. (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!)

Meine Frage: Wie können Sie es rechtfertigen, dass jemand, der am 30. Juni einen Arbeitsunfall erleidet, unter Umständen auf Grund dieses angeblichen Härteausgleiches von der Steuer befreit ist, hingegen jemand, der einen Arbeitsunfall am 1. Juli 2001 hat, dann voll steuerpflichtig ist, ohne die Möglichkeit zu haben, von dem Härteausgleichfonds irgendwelche Leistungen retourniert zu bekommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Haidlmayr! Ich fasse Ihre Frage eigentlich als drei Fragen auf und bin durchaus bereit – obwohl auf Grund der Geschäftsordnung nur eine Frage zulässig ist –, alle drei Fragen, die Sie gestellt haben, zu beantworten.

Erstens zur Frage der Verfassungskonformität, die Sie haben anklingen lassen: Für mich ist das Argument der Verfassungskonformität sehr wichtig, weil ich als Verwaltungsorgan dieses Staates auch daran interessiert bin, dass die Gesetze und Verordnungen meines Hauses selbstverständlich verfassungskonform sind.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich bei der Beantwortung der Anfrage von Frau Kollegin Silhavy schon darauf hingewiesen habe, dass ich das vorliegende Gesetz, den entsprechenden Einspruch vor dem Verfassungsgerichtshof durch die sozialdemokratische Fraktion sowie die neuerliche Beschlussfassung und meinen Verordnungsentwurf einer verfassungsmäßigen Prüfung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes unterziehe, um sicher zu sein, dass das, wovon die Bundesregierung ausgeht, nämlich dass das gesamte Vorhaben verfassungskonform ist, dann auch tatsächlich in der Verordnung umgesetzt wird.

Zum Zweiten, Frau Kollegin Haidlmayr, darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Härtefälle deswegen aufgetreten sind, weil behinderte Menschen durch die Gesetzwerdung des Vorhabens vom Oktober des vorigen Jahres ab 1. Jänner dieses Jahres durch steuerliche Maßnahmen Einkommenseinbußen gehabt haben, mit denen sie nicht rechnen konnten und die sie daher in ihrer Lebensplanung in der Form nicht voll kompensieren konnten, und zwar insbesondere Angehörige der untersten Einkommensgruppen. Ich glaube daher, wenn jemand pro futuro einen Unfall erleiden wird und dann in die Unfallsregelung fällt, dass von Anfang an klar ist, dass die Leistung zu versteuern ist und daher im Vorhinein auch die entsprechenden Vorkehrungsmaßnahmen im Bereich des Finanzrahmens, der ihm zur Verfügung steht, getroffen werden können.

Unbeschadet davon darf ich aber auf meine Antwort, die ich Frau Kollegin Silhavy gegeben habe, nochmals zurückkommen. Meine Amtsvorgängerin, Frau Dr. Sickl, hat bereits – meiner Ansicht nach zu Recht – gesagt, dass das gesamte Invaliditätsrecht in Österreich ungerecht gestaltet ist. Sie selbst, Frau Kollegin Haidlmayr, wissen, dass es nach unserem Recht davon


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