Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 12

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abhängig ist, wie viel man zum Zeitpunkt des Unfalls und der Behinderung verdient und es daher durchaus passieren kann, dass man für den gleichen Schaden, den man auf Grund eines Arbeitsunfalles erleidet, bei geringem Einkommen eine geringe Zahlung lebenslang bekommt und bei hohem Einkommen eine hohe Zahlung lebenslang bekommt.

Ich glaube, dass das gesamte Invaliditätsrecht in Österreich umgestaltet werden sollte und dabei die Entschädigungsleistungen und die Schmerzensleistungen, die lebenslang gezahlt werden, nach dem Grad der Versehrtheit ausgerichtet und nicht vom Einkommen abhängig sein sollten. Ich habe daher einen Arbeitskreis eingesetzt, der diese Maßnahmen nunmehr beraten soll. Die Behindertenorganisationen Österreichs sind eingeladen, in diesem Arbeitskreis mitzuarbeiten, um das gesamte Invaliditätsrecht in Österreich besser, menschlicher und auch gerechter zu gestalten.

Eines kann ich jenen Menschen, die nach dem 1. Juli 2001 einen Unfall oder einen Arbeitsunfall erleiden, für die Zukunft mit auf den Weg geben: eine Besserstellung des gesamten Invaliditätsrechts in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur zweiten Anfrage, deren Wortlaut Frau Kollegin Steibl vortragen wird. – Bitte.

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das kommende Kinderbetreuungsgeld ist ein Meilenstein in der Familienpolitik.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Verlesung der Anfrage, so wie in allen Fällen.

Abgeordnete Ridi Steibl (fortsetzend): Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

84/M

Welche Verbesserungen sieht das geplante Kinderbetreuungsgeld gegenüber der bisherigen Karenzgeldregelung vor?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Abgeordnete! Das Kinderbetreuungsgeld, das ab 1. Jänner 2002 umgesetzt wird, sieht für jene, die derzeit Karenzgeldbezieherinnen sind, eine Erhöhung um etwa 400 S monatlich vor, es sieht eine Ausdehnung des Bezugszeitraumes auf 30 Monate vor, und es sieht vor, dass neben den Bezugsgruppen, die schon bisher Karenzgeld bekommen haben, auch jene Gruppen, die derzeit kein Karenzgeld bekommen, miteinbezogen werden. Dabei geht es vor allem um die Studentinnen, aber auch um andere Gruppen, die derzeit weder Betriebshilfe noch Karenzgeld bekommen. Auch die werden ab 1. Jänner 2002 miteinbezogen sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Inwiefern sind mit dieser neuen Regelung des Kinderbetreuungsgeldes die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch die Wahlfreiheit in Bezug auf das eine oder das andere gegeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Die Bundesregierung und auch ich gehen davon aus, dass beides wichtig ist. Wir wissen aus sehr vielen Studien über das Erwerbsleben der Frauen, dass gerade die Kinderpause für sehr viele Frauen eine erhebliche Einkommenseinbuße im weiteren Erwerbsleben mit sich bringt. Ich und auch sehr viele Experten sind davon ausgegangen, dass die derzeitige Regelung des Karenzgeldes, nämlich dass man während der Karenzzeit keine Fort- und Weiterbildung machen kann, dass man während der Karenzzeit auf Grund der aktuellen Zuverdienstgrenze in Höhe von 4 060 S


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