Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 13

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auch im Einkommen beschränkt ist, nicht nur Armut, sondern auch lebenslang erhebliche Einkommensverluste für die Frauen bewirkt.

Wir glauben daher, dass das Kinderbetreuungsgeld mit seinen weiteren Maßnahmen, nämlich Zuverdienst, Fort- und Weiterbildung, das heißt, sowohl über den Betrieb, in den man das Rückkehrrecht hat, als auch über das Arbeitsmarktservice berufsspezifische Fort- und Weiterbildungsmodelle zu nützen, eine Verbesserung für die Situation der Frauen darstellen wird. Wir glauben, dass die bessere finanzielle Situation den Frauen mehr Wahlfreiheit geben wird. Es wird den Frauen möglich sein, sich dem Kind zu widmen und – wenn sie das wollen – neben der Kinderbetreuung eine Teilzeitbeschäftigung, eine Urlaubsvertretung oder eine andere Beschäftigung anzunehmen, um das Familieneinkommen zu stabilisieren.

Ich darf darauf hinweisen, dass die derzeitige Zuverdienstgrenze von 4 060 S im Monat auf 200 000 S im Jahr erhöht werden wird, das ist etwa eine Vervierfachung der heutigen Möglichkeiten.

Wir gehen auch davon aus, dass der derzeit bescheidene Anteil, den die Männer an der Kinderbetreuung haben – im Dezember 2000 waren es etwa 2 Prozent –, deutlich erhöht werden kann. Damit kann vielleicht auch die Hoffnung erfüllt werden, dass die Kinderbetreuung auch durch Männer erfolgt, wie dies in den nordischen Staaten der Fall ist, etwa in Norwegen, wo ja ein Kinderbetreuungsmodell ähnlicher Form umgesetzt ist.

Ich bin überzeugt davon, dass die Wahlfreiheit durch das neue Kinderbetreuungsmodell besser gewährleistet ist.

Man sollte aber auch nicht vergessen, dass bei der Kinderbetreuung gerade das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Im Zusammenhang mit dem Kindeswohl und der Entwicklung des Kindes muss man sagen, dass es besonders wichtig ist, dass nach eineinhalb beziehungsweise zwei Jahren – darüber gibt es eine Reihe von psychologischen und erziehungspolitischen Gutachten – die Betreuung des Kindes auch durch den Mann verstärkt wird, weil auch die Rolle des zweiten Geschlechtes bei der Kindererziehung für die Weiterentwicklung des Kindes sehr bedeutend ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Präsident, ich werde mich bemühen, etwas kürzer zu antworten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Ich schließe an Ihre Ausführungen an, Herr Bundesminister. Ich denke, Kinder haben tatsächlich einen Bedarf an Bezugspersonen, an anderen Kindern, an ihren Eltern, an Vater und Mutter.

Im Koalitionsübereinkommen war explizit die Versicherung enthalten, dass 36 Monate Karenz gewährt werden sollen; präzisiert: 24 Monate für den einen Elternteil, 12 Monate für den anderen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen. – Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!)

Wieso ist jetzt von dieser, sage ich einmal, für die Männer günstigeren Regel abgewichen worden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Kollegin Petrovic! Ich darf darauf hinweisen, dass ich schon ausgeführt habe, dass es auch für die Bundesregierung besonders wichtig ist, dass die Männer einen stärkeren Anteil an der Kinderbetreuung haben, und daher sind für die Betreuung durch den männlichen Partner in der Partnerschaft oder Ehe sechs Monate des Kinderbetreuungsgeldes reserviert. (Abg. Dr. Petrovic: Aber es waren zwölf!) Ich halte diese Maßnahme für gut.


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